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Sie sind am Wahltag verhindert? Dann beantragen Sie eine Wahlkarte für sich!

Wahl·karten

Wählen mit Wahl·karte

Bei einer Wahl können Sie mit einem Stimm·zettel in Ihrem Wahl·lokal wählen.
Sie können aber auch mit einer Wahl·karte wählen.

 

Wann können Sie mit einer Wahl·karte wählen?

  • Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Österreich sind.
  • Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Ihrer Gemeinde sind.
  • Wenn Sie am Wahl·tag krank sind.
  • Wenn das Wahl·lokal in Ihrer Gemeinde nicht barriere·frei ist.

 

Wie bekommen Sie eine Wahl·karte?

Für die Wahl·karte müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesen Antrag können Sie stellen:

  • über das Internet
  • als Brief
  • persönlich

Den Antrag können Sie nicht stellen:

  • über das Telefon
  • mit E-Mail

Für den Antrag brauchen Sie immer einen Lichtbild·ausweis.
Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit Foto.
Zum Beispiel Ihr Pass.

 

So beantragen Sie die Wahl·karte über das Internet:

Sie müssen im Internet ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular finden Sie einige Wochen vor der Wahl hier.

Für den Antrag über das Internet brauchen Sie auch einen Lichtbild·ausweis.
Zum Beispiel Ihren Pass.
Ihren Pass müssen Sie dann einscannen.
Das heißt:
Man muss den Pass am Computer sehen können.

 

So beantragen Sie Ihre Wahl·karte per Post:

Sie müssen dafür einen Antrag schreiben.
In diesem Antrag muss stehen:

  • Ihr Vorname und Ihr Familienname
  • Ihr Geburts·datum
  • Ihre Wohn·adresse in Innsbruck
  • warum Sie eine Wahl·karte brauchen

Sie brauchen auch eine Kopie von einem Lichtbild·ausweis.
Zum Beispiel von Ihrem Pass.

Den Antrag und die Kopie vom Lichtbild·ausweis schicken Sie an diese Adresse:
Stadtmagistrat Innsbruck
Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

 

So beantragen Sie Ihre Wahl·karte persönlich:

Die Stadt Innsbruck hat dafür ein eigenes Büro.
Das Büro heißt Wahl·karten·büro.

Wann hat das Wahl·karten·büro für Sie geöffnet?
Hier finden Sie alle Infos zum Wahl·karten·büro.
 

Wo finde ich das Wahl·karten·büro?
Hier finden Sie alle Infos zum Wahl·karten·büro.

Wichtig!
Bitte bringen Sie einen Lichtbild·ausweis mit.
Zum Beispiel Ihren Pass.

Das Wahl·karten·büro erreichen Sie barrierefrei.

 

Sie können die Wahl·karte nicht selbst abholen?

Dann brauchen Sie eine Vertrauens·person.

Diese Vertrauens·person kann zum Beispiel jemand aus Ihrer Familie sein.
Diese Vertrauens·person kann aber auch Ihr Betreuer sein.
Wichtig ist:
Sie vertrauen dieser Person ganz besonders.

Diese Vertrauens·person braucht von Ihnen eine schriftliche Vollmacht.

Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Mit dieser Vollmacht erlauben Sie Ihrer Vertrauens·person:
„Du darfst jetzt für mich handeln.“
Zum Beispiel:
„Du darfst für mich die Wahlkarte holen.“

Den Antrag für die Wahlkarte müssen sie selbst stellen. 
Die Vertrauensperson darf die Wahlkarte nur für Sie abholen.

Wichtig!

Die Vollmacht muss schriftlich sein.
Das heißt:
Die Vollmacht muss man aufschreiben.
Die Vollmacht kann man mit der Hand schreiben.
Die Vollmacht kann man auch mit dem Computer schreiben.
Und:
Sie müssen die Vollmacht selbst unterschreiben.
Hier finden Sie ein Formular für eine Vollmacht.

 

Wie bekommen Sie die Wahl·karte?

Es gibt 2 Möglichkeiten:
Sie holen die Wahl·karte im Wahl·karten·büro ab.
Oder:
Sie erhalten die Wahl·karte mit der Post.

 

Sie haben Ihre Wahl·karte erhalten?

Dann müssen Sie mit dem Wählen nicht länger warten.
Mit der Wahl·karte können Sie sofort wählen.

Wie wählen Sie mit der Wahl·karte?
Das steht auf der Wahl·karte genau beschrieben.

Alle Wahl·karten müssen spätestens 2 Tage vor dem Wahl·tag bei der Wahl·behörde sein.

 

Was Sie noch wissen sollten:

Sie haben Ihre Wahl·karte verloren?
Dann können Sie dieses Mal leider nicht wählen.

Infos zu aktuellen Wahlen finden Sie hier unter Aktuelle Wahlen.
 

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
3. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 57
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr

 

 

Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel: 0 512 53 60 80 09
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30-15.00 Uhr
Fr 7.30-12.00 Uhr