Wahl·karten
Wählen mit Wahl·karte
Bei einer Wahl können Sie mit einem Stimm·zettel in Ihrem Wahl·lokal wählen.
Sie können aber auch mit einer Wahl·karte wählen.
Wann können Sie mit einer Wahl·karte wählen?
- Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Österreich sind.
- Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Ihrer Gemeinde sind.
- Wenn Sie am Wahl·tag krank sind.
- Wenn das Wahl·lokal in Ihrer Gemeinde nicht barriere·frei ist.
Wie bekommen Sie eine Wahl·karte?
Für die Wahl·karte müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesen Antrag können Sie stellen:
- über das Internet
- als Brief
- persönlich
Den Antrag können Sie nicht stellen:
- über das Telefon
- mit E-Mail
Für den Antrag brauchen Sie immer einen Lichtbild·ausweis.
Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit Foto.
Zum Beispiel Ihr Pass.
So beantragen Sie die Wahl·karte über das Internet:
Sie müssen im Internet ein Formular ausfüllen.
Dieses Formular finden Sie einige Wochen vor der Wahl hier.
Für den Antrag über das Internet brauchen Sie auch einen Lichtbild·ausweis.
Zum Beispiel Ihren Pass.
Ihren Pass müssen Sie dann einscannen.
Das heißt:
Man muss den Pass am Computer sehen können.
So beantragen Sie Ihre Wahl·karte per Post:
Sie müssen dafür einen Antrag schreiben.
In diesem Antrag muss stehen:
- Ihr Vorname und Ihr Familienname
- Ihr Geburts·datum
- Ihre Wohn·adresse in Innsbruck
- warum Sie eine Wahl·karte brauchen
Sie brauchen auch eine Kopie von einem Lichtbild·ausweis.
Zum Beispiel von Ihrem Pass.
Den Antrag und die Kopie vom Lichtbild·ausweis schicken Sie an diese Adresse:
Stadtmagistrat Innsbruck
Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
So beantragen Sie Ihre Wahl·karte persönlich:
Die Stadt Innsbruck hat dafür ein eigenes Büro.
Das Büro heißt Wahl·karten·büro.
Das Wahl·karten·büro ist im Rathaus.
Das Wahl·karten·büro gibt es nur während einer Wahl.
Bei der nächsten Wahl steht hier die Raum·nummer vom Wahl·karten·büro.
Wann hat das Wahl·karten·büro für Sie geöffnet?
Bei der nächsten Wahl stehen hier die Öffnungs·zeiten vom Wahl·karten·büro.
Wichtig!
Bitte bringen Sie einen Lichtbild·ausweis mit.
Zum Beispiel Ihren Pass.
Das Wahl·karten·büro erreichen Sie barrierefrei.
Sie können die Wahl·karte nicht selbst abholen?
Dann brauchen Sie eine Vertrauens·person.
Diese Vertrauens·person kann zum Beispiel jemand aus Ihrer Familie sein.
Diese Vertrauens·person kann aber auch Ihr Betreuer sein.
Wichtig ist:
Sie vertrauen dieser Person ganz besonders.
Diese Vertrauens·person braucht von Ihnen eine schriftliche Vollmacht.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Mit dieser Vollmacht erlauben Sie Ihrer Vertrauens·person:
„Du darfst jetzt für mich handeln.“
Zum Beispiel:
„Du darfst für mich die Wahlkarte holen.“
Den Antrag für die Wahlkarte müssen sie selbst stellen.
Die Vertrauensperson darf die Wahlkarte nur für Sie abholen.
Wichtig!
Die Vollmacht muss schriftlich sein.
Das heißt:
Die Vollmacht muss man aufschreiben.
Die Vollmacht kann man mit der Hand schreiben.
Die Vollmacht kann man auch mit dem Computer schreiben.
Und:
Sie müssen die Vollmacht selbst unterschreiben.
Hier finden Sie vor der nächsten Wahl ein Formular für eine Vollmacht.
Wie bekommen Sie die Wahl·karte?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Sie holen die Wahl·karte im Wahl·karten·büro ab.
Oder:
Sie erhalten die Wahl·karte mit der Post.
Sie haben Ihre Wahl·karte erhalten?
Dann müssen Sie mit dem Wählen nicht länger warten.
Mit der Wahl·karte können Sie sofort wählen.
Wie wählen Sie mit der Wahl·karte?
Das steht auf der Wahl·karte genau beschrieben.
Alle Wahl·karten müssen spätestens 2 Tage vor dem Wahl·tag bei der Wahl·behörde sein.
Was Sie noch wissen sollten:
Sie haben Ihre Wahl·karte verloren?
Dann können Sie dieses Mal leider nicht wählen.