Wahlen sind ein zentraler Bestandteil der Demokratie. In Österreich darf man schon ab 16 Jahren wählen.

Wer darf an einer Wahl teilnehmen?

Wann dürfen Sie unter anderem wählen?

  • Wenn Sie österreichischer Staatsbürger sind.
  • Wenn Sie Ihren Haupt·wohnsitz in Österreich haben.
  • Wenn Sie 16 Jahre alt sind.
  • Wenn Sie älter als 16 Jahre sind.
  • Wenn Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind. 

Sind Sie ein Bürger der Europäische Union?
Dann können Sie auch bei 2 Wahlen wählen: 

  • Wahl zum Gemeinde·rat
  • Europa·wahl

Zur Europäischen Union gehören zum Beispiel Länder wie:
Deutschland oder Italien

 

Wie wählen Österreicher im Ausland?

Sie sind Österreicher und wohnen im Ausland?
Auch dann dürfen Sie wählen.
Dafür müssen Sie folgendes tun:
Tragen Sie sich in die Wähler·evidenz ein.

Die Wähler·evidenz ist eine eigene Liste.
In diese Liste sind alle Menschen mit Wahl·recht eingetragen.

Für die Aufnahme in die Wähler·evidenz müssen Sie einen Antrag stellen.

 

Wo stellen Sie den Antrag für die Wähler·evidenz?

Sie stellen den Antrag in einer Gemeinde in Österreich.
Mit dieser Gemeinde sollte Sie etwas verbinden.

Zum Beispiel:
Ihre Eltern wohnen noch in dieser Gemeinde.
Oder:
Sie haben vor Ihrem Umzug ins Ausland dort gewohnt.

 

Sie sind in die Wähler·evidenz eingetragen?

Dann dürfen Sie:

  • den Bundes·präsidenten wählen
  • den nächsten National·rat wählen
  • Volks·begehren unterschreiben
  • bei Volks·befragungen abstimmen
  • bei Europa·wahlen wählen

Ihr Eintrag in die Wähler·evidenz gilt für 10 Jahre.

Im Antrag für die Wähler·evidenz können Sie ankreuzen: Abonnent.
Dann erhalten Sie Ihre Wahl·karte immer automatisch zugeschickt.
Mit der Wahl·karte können Sie ganz einfach auch im Ausland wählen.

 

Was Sie vielleicht noch wissen sollten:

In der Stadt Innsbruck kümmern sich 2 Büros um:

  • Wahlen
  • Volks·begehren
  • Volks·befragungen

 

Das 1. Büro heißt allgemeine Bezirks- und Gemeinde·verwaltung
Sie finden dieses Büro im Rathaus im 3. Stock.
Dieses Büro kümmert sich um folgende Aufgaben:

  • Wahlen
  • Volks·begehren
  • Volks·befragungen

Das Büro kümmert sich um die Wahl·behörden.
Das Büro stellt die Wahl·karten aus.

 

Das 2. Büro heißt Standes·amt und Personenstands·angelegenheiten.
Sie finden dieses Büro im Rathaus im 1. Stock.
Dieses Büro kümmert sich um folgende Aufgaben:

  • das Wähler·verzeichnis
  • Haus·kundmachungen

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
3. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 57
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr

 

Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel: 0 512 53 60 80 09
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30-15.00 Uhr
Fr 7.30-12.00 Uhr