Nationalratswahl 2024
Die Nationalratswahl findet am 29. September 2024 statt.
Wählen im Wahl·lokal am 29. September 2024
Sie haben keine Wahlkarte?
Dann gehen Sie am Wahltag einfach in Ihr Wahl·lokal in Ihrer Gemeinde.
Wo ist Ihr Wahl·lokal?
Ihr Wahl·lokal steht in Ihrer amtlichen Wahl·information.
Die Wahl·information bekommen Sie etwa 4 Wochen vor der Wahl.
Die Wahl·information ist kein Ausweis.
Was müssen Sie im Wahl·lokal tun?
- Am 29. September 2024 gehen Sie in Ihr Wahl·lokal.
- Im Wahl·lokal nennen Sie Ihren Namen und zeigen Ihren Lichtbild·ausweis.
Das ist zum Beispiel: ein Reisepass, ein Behinderten·ausweis oder ein Führerschein.
- Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.
- Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
- Sie haben eine Behinderung und können ohne fremde Hilfe nicht wählen?
Dann darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
- Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.
- Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
- Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein.
Oder: Geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl·behörde.
Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Namen von Parteien.
Diese Parteien können Sie wählen.
Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen.
Kreuzen Sie nur eine Partei an!
Sie kreuzen mehrere Parteien an?
Dann ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Ihre Stimme zählt dann nicht.
Wie vergebe ich eine Vorzugs·stimme?
Unter den Namen und Kreisen der Parteien sind 2 freie Felder:
- Ein Feld für Ihre Vorzugs·stimme vom Bundes-Wahlvorschlag
- Ein Feld für die Vorzugs·stimme vom Landes-Wahlvorschlag.
Was ist eine Vorzugs·stimme?
Eine Vorzugs·stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei Ihrer Wahl.
Im oberen Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Bundes-Wahlvorschlag hinschreiben.
Im unteren Feld können Sie den Namen oder die Nummer einer Kandidatin oder eines Kandidaten vom Landes- Wahlvorschlag hinschreiben.
Darunter können Sie die Vorzugs-Stimme für den Regional-Wahlkreis vergeben.
Hier können Sie den Kreis links neben einem Namen ankreuzen.
Listen mit allen Namen und Nummern finden Sie im Wahl·lokal.
Welcher Person kann ich eine Vorzugsstimme geben?
Sie wählen eine Partei.
Diese Partei hat verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten.
Nur den Kandidatinnen und Kandidaten dieser Partei können Sie eine Vorzugsstimme geben.
Sie geben eine Vorzugs·stimme an eine Person aus einer anderen Partei?
Dann ist die Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.
Muss ich eine Vorzugs·stimme vergeben?
Nein. Sie müssen nicht eine Vorzugs·stimme vergeben.
Sie können eine Vorzugs·stimmen vergeben.
Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Bundesministerium für Inneres,
Abteilung III/S/2 - Wahl-Angelegenheiten
Telefon in Österreich: 0800 20 22 20
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Internet: www.bmi.gv.at/wahlen
Weitere Informationen in "Leichter Sprache" vom österreichischen Behindertenrat finden Sie hier.