Aktuelle Wahlen

Wahl zum Gemeinde·rat und Bürgermeister 2024

Wer wird Bürgermeister oder Bürgermeisterin von Innsbruck?
Wer soll künftig im Gemeinde·rat Innsbruck fit machen für die Zukunft?
Bei diesen Fragen können Sie mitbestimmen.
Nützen Sie dafür Ihr Wahlrecht.

Die Wahl findet statt am: 14. April 2024.

 

Bürgermeister-Stich·wahl

Bei der Wahl zum Bürgermeister kann es zu einer Stich·wahl kommen.
Das bedeutet:
Kein Kandidat hat am 14. April 2024 mehr als die Hälfte von den Wähler·stimmen bekommen.
Dann wählen wir den Bürgermeister noch einmal.
Dafür treten aber nur 2 Kandidaten an.
Diese Kandidaten haben bei der ersten Wahl die meisten Stimmen bekommen.
Das nennt man: Stich·wahl.
Ist eine Stich·wahl notwendig?
Dann ist die Stich·wahl am: 28. April 2024.

 

Was Sie über die Wahl am 14. April 2024 noch wissen müssen

Wer darf wählen?

Wählen dürfen:

  • Österreicher mit einem Haupt·wohnsitz in Innsbruck
  • Bürger aus der Europäischen Union mit Haupt·wohnsitz in Innsbruck
    Zur Europäischen Union gehören zum Beispiel Länder wie:
    Deutschland oder Italien
    Für den Haupt·wohnsitz gilt:
    Sie haben Innsbruck erst nach dem 16. Jänner 2024 zu Ihrem Haupt·wohnsitz gemacht?
    Dann dürfen Sie am 14. April 2024 leider nicht wählen.

Diese Personen müssen:

  • am Wahltag 16 Jahre oder älter sein.
    Das bedeutet:
    Sie feiern am 14. April 2024 Ihren 16. Geburtstag?
    Dann dürfen Sie wählen.
  • am 16. Jänner 2024 nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
    Das bedeutet:
    Ein Gericht kann jemanden vom Wahlrecht ausschließen.
    Zum Beispiel wegen einer Straf·tat.
    Dann darf diese Person nicht wählen.
     

Wer darf sich der Wahl stellen?

Sie können sich auch selbst für die Wahl aufstellen lassen.
Das ist möglich für:

  • Österreicher mit einem Haupt·wohnsitz in Innsbruck
  • Bürger aus der Europäischen Union mit Haupt·wohnsitz in Innsbruck
    Zur Europäischen Union gehören zum Beispiel Länder wie:
    Deutschland oder Italien
    Für den Haupt·wohnsitz gilt:
    Sie haben Innsbruck erst nach dem 16. Jänner 2024 zu Ihrem Haupt·wohnsitz gemacht?
    Dann kann man Sie am 14. April 2024 leider nicht wählen.

Diese Personen müssen:

  • am Wahltag 18 Jahre oder älter sein.
    Das bedeutet:
    Sie feiern am 14. April 2024 Ihren 18. Geburtstag?
    Dann können Sie sich zur Wahl aufstellen lassen.
  • am 16. Jänner 2024 nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
    Das bedeutet:
    Ein Gericht kann jemanden von der Wählbarkeit ausschließen.
    Zum Beispiel wegen einer Straf·tat.
    Dann dürfen sich diese Personen nicht für die Wahl aufstellen lassen.

Die Hauptwahl·behörde hatte eine Sitzung am 27. März 2024.
Dort wurden folgende Wahl·vorschläge zugelassen und folgende Reihung beschlossen:
Hier finden Sie die Wahlvorschläge inklusive aller Wahlwerber
 

Wie können Sie wählen?

Für die Wahl am 14. April 2024 haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Wahl im Wahl·lokal
    Sie können in Ihrem Wahl·lokal wählen.
    Das Wahllokal hat geöffnet:
    am 14. April 2024 von 7.30 bis 16 Uhr.
    Insgesamt gibt es 43 Wahllokale in ganz Innsbruck.
    In welchem Wahllokal können Sie wählen?
    Darüber haben wir Sie in einem Brief informiert.
    Ihr Wahl·lokal finden Sie aber auch online.

    Barrierefreie Wahl·lokale:
    Sie nutzen einen Rollstuhl oder eine Geh·hilfe?
    Die Stadt Innsbruck hat auch barrierefreie Wahl·lokale.
    Eine Übersicht finden Sie unter barrierefreie Wahl·lokale in Innsbruck.
    Ihr Sprengel verfügt nicht über ein barrierefreies Wahl·lokal?
    Dann können Sie per Post mit einer Wahl·karte wählen.

  • Wahl per Post mit Wahl·karte
    Sie können auch per Post wählen.
    Dafür brauchen Sie eine Wahl·karte.
    Für das Wählen mit Wahl·karte müssen Sie einen Grund angeben.
    Zum Beispiel:
    • Sie sind am Wahltag nicht in Österreich.
    • Oder: Sie sind am Wahltag krank.
    Für die Wahl·karte müssen Sie einen Antrag stellen.
    Dafür haben Sie 3 Möglichkeiten:
    • online über unsere Webseite bis zum 9. April 2024
    • per Post bis zum 9. April 2024
      Sie erhalten von uns dafür eine spezielle Karte.
      Diese Karte heißt: Anforderungs·karte und kommt mit der Post.
    • persönlich im barrierefreien Wahl·karten·büro
      im Rathaus: 6. Stock im Zimmer 6102
      Wir haben für Sie geöffnet von 18. März bis 12. April 2024.
      Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
      Freitag von 8 bis 12 Uhr.
      Wichtig: Am 12. April ist das Wahl·karten·büro sogar bis 14 Uhr geöffnet.

    Sie haben den Antrag vor dem 28. März 2024 gestellt?
    Dann bekommen Sie Ihre Wahl·karte mit der Post.
    Sie stellen den Antrag ab dem 28. März 2024 direkt im Wahl·karten·büro?
    Dann bekommen Sie Ihre Wahl·karte gleich mit.
    Sie können die Wahl·karte gleich ausfüllen und abgeben.
    Sie können die Wahl·karte aber auch zuhause ausfüllen.
    Wichtig ist:
    Die ausgefüllte Wahl·karte muss bis zum 12. April 2024 im Rathaus ankommen.

    Sie wollen noch mehr über die Wahl·karte wissen:
    Zum Beispiel:
    • Kann jemand anderer für mich eine Wahl·karte beantragen?
    • Was brauche ich alles für den Antrag?
      Unter Wählen mit Wahl·karte erfahren Sie mehr.
       
  • Wahl über die Sonder·wahl·behörde
    Sie können auch bei einer Sonder·wahl·behörde wählen.
    Das bedeutet:
    Sie sind krank oder können nicht mehr gut gehen?
    Auch dann können Sie wählen.
    Und zwar von zuhause aus.
    Dafür gibt es die Sonder·wahl·behörde.
    Die Sonder·wahl·behörde kommt zu Ihnen.
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
    Diesen Antrag können Sie stellen bis: 12. April 2024 um 14 Uhr.
    Den Antrag finden Sie hier. 
    Mehr erfahren Sie unter besondere Wahl·behörde.

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