Die besondere Wahlbehörde besucht Sie im Krankheitsfall auch zu Hause oder im Krankenhaus.

Besondere Wahl·behörde

Sie sind krank?
Sie müssen deshalb im Bett bleiben?
Oder: Sie sind schon älter?
Sie können deshalb nicht mehr gut laufen?
Auch dann können Sie wählen.
Und zwar von zuhause aus.

Denn dafür gibt es in Innsbruck eine spezielle Einrichtung.
Diese Einrichtung heißt: besondere Wahl·behörde.

Für diese besondere Wahl·behörde arbeiten eigene Personen.
Diese Personen besuchen kranke und alte Menschen zu Hause.
Diese Personen bringen alle notwendigen Dinge zum Wählen mit.

So können auch kranke und alte Menschen wählen.

Wichtig!

Für diesen Besuch muss man bei der Stadt Innsbruck einen Antrag stellen.
Diesen Antrag können Sie auf 3 verschiedene Arten stellen.

  • schriftlich
  • mündlich, auch über eine Vertrauens·person
  • über das Internet

 

Der schriftliche Antrag

Für den schriftlichen Antrag müssen Sie einen Brief schreiben.
Diesen Brief schicken Sie an die Stadt Innsbruck.
Dieser Brief muss bis zu einem bestimmten Tag bei der Stadt ankommen.

 

Der mündliche Antrag

Dem mündlichen Antrag können Sie selbst stellen.
Sie können nicht selbst kommen?
Dann brauchen Sie eine Vertrauens·person.

Diese Vertrauens·person kann zum Beispiel jemand aus Ihrer Familie sein.
Diese Vertrauens·person kann aber auch Ihr Betreuer sein.
Wichtig ist:
Sie vertrauen dieser Person ganz besonders.

Diese Vertrauens·person braucht von Ihnen eine schriftliche Vollmacht.

Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Mit dieser Vollmacht erlauben Sie Ihrer Vertrauens·person:
„Du darfst jetzt für mich handeln.“
Zum Beispiel:
„Du darfst für mich einen Antrag abgeben.“

Wichtig!

Die Vollmacht muss schriftlich sein.

Das heißt:
Die Vollmacht muss man aufschreiben.
Die Vollmacht kann man mit der Hand schreiben.
Die Vollmacht kann man auch mit dem Computer schreiben.

Und: Sie müssen die Vollmacht selbst unterschreiben.

Mit dieser Vollmacht geht Ihre Vertrauens·person zur Stadt Innsbruck.
Dort gibt die Person Ihren Antrag ab.
Die Person muss den Antrag bis spätestens 2 Tage vor dem Wahl·tag abgeben.

 

Der Antrag über das Internet

Dafür gibt es ein eigenes Formular im Internet.
Dieses Formular müssen Sie ausfüllen.
Sie brauchen auch noch einen Lichtbild·ausweis.
Das kann zum Beispiel Ihr Pass sein.
Ihren Pass müssen Sie dann einscannen.
Das heißt:
Man muss den Pass am Computer sehen können.
Schicken Sie uns dann das Bild von Ihrem Lichtbild·ausweis mit dem ausgefüllten Formular.

Sie können Ihren Lichtbild·ausweis nicht einscannen?
Dann können Sie das Formular auch mit Ihrer ID Austria unterschreiben.
Nähere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.

 

Sie haben Ihren Antrag rechtzeitig gestellt?

Dann besucht Sie die besondere Wahlbehörde am Wahltag zu Hause.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

Zur Seite in Alltagssprache

 

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
3. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 57
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr

 

 

 

Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel: 0 512 53 60 80 09
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30-15.00 Uhr
Fr 7.30-12.00 Uhr