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Wählen, so gehts

Wählen – so geht’s…

Wo wählen Sie?

Zum Wählen richten die Gemeinden eigene Wahl·lokale ein.
Vor jeder Wahl erhalten Sie einen Brief von Ihrer Gemeinde.
In diesem Brief steht die genaue Adresse von Ihrem Wahl·lokal.
In diesem Wahl·lokal dürfen Sie dann wählen.

 

Wie wählen Sie?

Im Wahl·lokal erhalten Sie einen Stimmzettel.
Zum Stimmzettel erhalten Sie auch ein Kuvert.
Mit Kuvert und Stimmzettel gehen Sie in eine Wahl·kabine.
Dort füllen Sie den Stimmzettel aus.

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen von allen Kandidaten
Oder es stehen die Namen von allen wahlwerbenden Gruppen.
Wählen Sie einen von diesen Kandidaten oder Gruppen.
Dafür machen Sie ein Kreuz in den Kreis neben dem Namen.

Wichtig!

Sie müssen persönlich wählen.
Das heißt:
Sie müssen das Kreuz auf dem Stimmzettel selbst machen.

Manche Menschen brauchen beim Ankreuzen Hilfe.
Zum Beispiel blinde oder sehbehinderte Menschen.
Für diese Menschen gibt es in jedem Wahl·lokal eigene Schablonen.
Mit diesen Schablonen können blinde Menschen selbst auf dem Stimmzettel ankreuzen.

Manche Menschen haben eine andere Beeinträchtigung.
Diese Menschen können den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen.
Dann darf eine Begleit·person für diese Menschen das Kreuz machen.

Beim Ankreuzen passieren manchmal Fehler.
Zum Beispiel:
Sie wollten eigentlich einen anderen Kandidaten ankreuzen.

Dann erhalten Sie im Wahl·lokal einen neuen Stimmzettel.

Wichtig!

Sie dürfen nur Stimmzettel von der Wahl·behörde verwenden.

Sie haben Ihren Kandidaten auf dem Stimmzettel angekreuzt?
Dann stecken Sie den Stimmzettel in das Kuvert.
Das Kuvert mit dem Stimmzettel werfen Sie in die Wahl·urne.

 

Was brauchen Sie zum Wählen?

Zum Wählen brauchen Sie einen Lichtbild·ausweis.
Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
Zum Beispiel:

  • ein Pass
  • ein Personal·ausweis
  • ein Führerschein

Diesen Lichtbild·ausweis müssen Sie im Wahl·lokal vorzeigen.

 

Wann ist Ihr Stimmzettel gültig?

Wenn Ihr Kreuz auf dem Stimmzettel eindeutig ist.
Das heißt:
Das Kreuz muss im Kreis neben Ihrem Wunsch·kandidaten stehen.

 

Wann ist Ihr Stimmzettel nicht gültig?

  • Wenn Sie einen falschen Stimmzettel benutzt haben.
  • Wenn ein großer Teil vom Stimmzettel abgerissen ist.
  • Wenn Sie den Stimmzettel ohne Kreuz abgegeben haben.
  • Wenn Sie mehrere Kandidaten angekreuzt haben.
  • Wenn Sie einfach einen anderen Namen dazu geschrieben haben.
  • Wenn Sie das Kreuz nicht klar und deutlich gemacht haben.
  • Wenn Sie ein leeres Kuvert abgeben.

 

Wann können Sie mit einer Wahl·karte wählen?

  • Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Österreich sind.
  • Wenn Sie am Wahl·tag nicht in Ihrer Gemeinde sind.
  • Wenn Sie am Wahl·tag krank sind.
  • Wenn das Wahl·lokal in Ihrer Gemeinde nicht barriere·frei ist.

Die Wahl·karte können Sie mit der Post schicken.
Mit der Wahl·karte können Sie aber auch in Ihrem Wahl·lokal wählen.
Weitere Informationen zu Wahlkarten finden Sie hier.

 

Wie wählen Sie von zuhause aus?

Sie sind krank?
Sie müssen deshalb im Bett bleiben?
Oder: Sie sind schon älter?
Sie können deshalb nicht mehr gut laufen?
Auch dann können Sie wählen.

Dafür gibt es in Ihrer Gemeinde eine besondere Einrichtung.
Diese Einrichtung heißt: besondere Wahl·behörde.
Diese besondere Wahl·behörde besucht Sie am Wahl·tag zuhause.
Weitere Informationen zur besondere Wahl·behörde finden Sie hier.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Maria-Theresien-Straße 18
3. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 57
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Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr

 

 

Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten
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Tel: 0 512 53 60 80 09
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