Die Stadt Innsbruck vergibt Stadtwohnungen nach klaren Richtlinien.

Vergabe von Stadt·wohnungen

Das Büro für Wohnungs·vergabe

Sie wollen sich über die Vergabe von Stadt·wohnungen informieren und beraten lassen?
Dafür ist die Wohnungs·vergabe der Stadt Innsbruck zuständig.

Die Wohnungs·vergabe finden Sie hier:

Außenansicht Stadtmagistrat InnsbruckStadtmagistrat Innsbruck
Wohnungs·vergabe
Rathausgalerien im 2. Stock
Maria-Theresien-Strasse 18
6020 Innsbruck

Wann hat die Wohnungs·vergabe
für Sie geöffnet?

Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 11.30 Uhr.

Wann können Sie mit dem Telefon anrufen?
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Wie können Sie einen Antrag stellen?
Dafür müssen Sie in das Büro der Wohnungs·vergabe kommen.
Sie müssen alle Unterlagen mitnehmen.
Welche Unterlagen müssen Sie mitnehmen? 
Die benötigten Unterlagen stehen im Antrag. 

 

Das Punktesystem

Nach welchen Regeln vergibt die Stadt ihre Wohnungen?
Für die Vergabe von einer Stadt·wohnung gibt es ein Punktesystem.
Das Punktesystem ist in den Vergabe·richtlinien geregelt. 
Vergabe·richtlinien sind Regeln.
Nach diesen Regeln werden die Wohnungen der Stadt vergeben. 

Wie funktioniert dieses Punktesystem?

Das Punktesystem beachtet zum Beispiel:

  • Wir groß ist die jetzige Wohnung?
  • Wie viele Menschen wohnen in der jetzigen Wohnung? 
  • Wie dringend braucht jemand eine Wohnung?
  • Wie lange wartet jemand schon auf eine Wohnung?

Zum Beispiel:
Eine Person wartet schon länger auf eine Stadt·wohnung.
Diese Person hat deshalb schon viele Punkte.
Daher steht die Person schon weiter oben auf der Liste.

Die Zahl der Punkte reiht Sie auf der Warteliste ein.
Mit der höchsten Punktezahl steht man ganz oben auf dieser Liste.
Sie stehen auf der Liste ganz oben?
Dann schlägt Ihnen die Stadt als nächstes eine Stadt·wohnung vor.

 

Größe und Lage der Stadt·wohnung

Wovon hängt die Größe von Ihrer Stadt·wohnung ab?
Und: Wie viele Zimmer wird Ihre Stadt·wohnung haben?

Größe und Anzahl der Zimmer hängen davon ab:

  • Wie viele Personen wohnen dann in dieser Stadt·wohnung?
  • Wie viel Geld hat ein Bewerber?
  • Welche besonderen Bedürfnisse hat ein Bewerber?
    Manche Bewerber haben zum Beispiel eine körperliche Beeinträchtigung.

Folgende Richtgrößen gelten für die Vergabe einer Stadt·wohnung:

Anzahl Personen
 
Wohnungsgröße
1 Person 1 Zimmer
2 Personen 2 Zimmer
3 Personen 3 Zimmer
4 Personen (2 Kinder) 3 Zimmer
4 Personen (2 Kinder)
Alters·unterschied mindestens 5 Jahre und verschiedene Geschlechter (Bub/Mädchen)
4 Zimmer
Ab 5 Personen 4 Zimmer

 

Die Stadt Innsbruck vergibt Wohnungen im gesamten Gebiet von Innsbruck.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Wohnungsvergabe
Maria-Theresien-Straße 18
2. Stock
Tel: 0 512 53 60 83 37
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 08.00-11.30 Uhr
Telefonzeiten:
Mo-Fr 08.00-11.30 Uhr
Di und Do 13.30-15.30 Uhr