Die Stadt Innsbruck vergibt Stadtwohnungen nach klaren Richtlinien.

Vergabe von Stadt·wohnungen

Das Büro für Wohnungs·vergabe

Sie wollen sich über die Vergabe von Stadt·wohnungen informieren und sich beraten lassen?
Dafür hat die Stadt Innsbruck ein eigenes Büro: das Büro für Wohnungs·vergabe
Im Büro für Wohnungs·vergabe können Sie sich auch für eine Stadt·wohnung vormerken lassen.

Das Büro für Wohnungs·vergabe finden Sie hier:

Außenansicht Stadtmagistrat InnsbruckStadtmagistrat Innsbruck
Büro für Wohnungs·vergabe
Rathausgalerien im 2. Stock
Maria-Theresien-Strasse 18
6020 Innsbruck

Wann hat das Büro für Wohnungs·vergabe
für Sie geöffnet?

Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 11 Uhr 30.

Wann können Sie mit dem Telefon anrufen?
Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr 30.
Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr 30 Uhr 15 Uhr 30. 
 

Das Punktesystem

Nach welchen Regeln vergibt die Stadt ihre Wohnungen?
Für die Vergabe von einer Stadt·wohnung gibt es ein eigenes Punktesystem.
Wie funktioniert dieses Punktesystem?

Das Punktesystem beachtet:

  • Wie dringend braucht jemand eine Wohnung?
  • Wie lange wartet jemand schon auf eine Wohnung?

Zum Beispiel:
Eine Person wartet schon länger auf eine Stadt·wohnung.
Diese Person hat deshalb schon viele Punkte.
Daher steht die Person schon weiter oben auf der Liste.

Die Zahl der Punkte reiht Sie auf der Vormerkliste ein.
Mit der höchsten Punktezahl steht man ganz oben auf dieser Liste.
Sie stehen auf der Liste ganz oben?
Dann schlägt Ihnen die Stadt als nächstes eine Stadt·wohnung vor.

 

Größe und Lage der Stadt·wohnung

Wovon hängt die Größe von Ihrer Stadt·wohnung ab?
Und: Wie viele Zimmer wird Ihre Stadt·wohnung haben?

Größe und Anzahl der Zimmer hängen davon ab:

  • Wie viele Personen wohnen dann in dieser Stadt·wohnung?
  • Wie viel Geld für die Miete kann ein Bewerber aufbringen?
  • Welche besonderen Bedürfnisse hat ein Bewerber?
    Manche Bewerber haben zum Beispiel eine körperliche Beeinträchtigung.

Folgende Richtgrößen gelten für die Vergabe einer Stadt·wohnung:

Anzahl Personen
 
Wohnungsgröße
1 Person 1 Singlewohnung

1 Person mit anerkanntem Mehrbedarf

2 Zimmer
2 Personen-Haushalt 2 Zimmer
Allein·erziehende Person mit einem Kind 2 Zimmer oder
3 Zimmer (bis 65m²)
3 Personen-Haushalt 3 Zimmer
4 Personen-Haushalt mit 2 Kindern 3 Zimmer
4 Personen-Haushalt mit 2 Kindern (Alters·unterschied mindestens 5 Jahre oder verschiedenen Geschlechts) 4 Zimmer
Ab 5 Personen-Haushalt 4 Zimmer

 

Die Stadt vergibt Wohnungen im gesamten Gebiet von Innsbruck.
Sie haben aber einen bestimmten Wunsch?
Zum Beispiel soll Ihre Wohnung im Stadtteil Pradl sein.
Dann müssen Sie wahrscheinlich länger auf Ihre Stadt·wohnung warten.

In den Stadt·wohnungen sollen unterschiedliche Menschen Tür an Tür leben:
Zum Beispiel:

Die Stadt hofft so auf ein gutes Miteinander unter ihren Bewohnern.

Wichtig!

Die Stadt bietet jedem Bewerber 2 Wohnungen an.
Der Bewerber lehnt beide Wohnungen ab?
Dann kann sich der Bewerber erst nach 1 Jahr wieder vormerken lassen.

 

Kauf einer Stadt·wohnung

Sie bewerben sich für den Kauf einer Stadt·wohnung?
Dann gilt für die Größe der Stadt·wohnung:
Wie viel Personen sollen in der Stadt·wohnung leben?
Zu dieser Anzahl von Personen kommt dann noch 1 Zimmer dazu.

Zum Beispiel:
Sie wollen eine Stadt·wohnung kaufen.
In dieser Stadt·wohnung sollen 3 Personen leben.
Dann können Sie sich für eine Stadt·wohnung mit 4 Zimmern bewerben.

 

Trennung oder Scheidung

Wer darf nach einer Trennung oder Scheidung in einer Stadt·wohnung bleiben?
Das wird bereits beim Antrag festgelegt:
Ein Elternteil darf immer in der Stadt·wohnung bleiben.
Dieser Elternteil muss das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder haben.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Wohnungsvergabe
Maria-Theresien-Straße 18
2. Stock
Tel: +43 512 53 60 83 37
E-Mail senden

Sie können uns im Büro treffen:
Mo-Do 08.00-11.30 Uhr
Sie können uns auch gerne anrufen:
Di und Do 13.30-15.30 Uhr
Mo-Fr 08.00-11.30 Uhr