Vergabe von Stadt·wohnungen
Wie werden die Stadt·wohnungen vergeben?
Die Wohnungs·vergabe vergibt Wohnungen von der Stadt.
Die Wohnungen werden nach Punkten vergeben.
Wie werden die Punkte aufgeteilt?
Das steht im Punkte·system.
Das Punkte·system steht in den Regeln zur Vormerkung und Vergabe.
Diese Regeln nennt man Vormerk- und Vergaberichtlinie
Sie finden diese Regeln auf Seite 20 und 21.
Das Punkte·system schaut auf Ihre persönliche Situation.
Zum Beispiel:
- Wie dringend Sie eine Wohnung brauchen.
- Oder wie lange Sie schon warten.
- Oder wie viele Personen in Ihrer Familie leben.
- Oder wie viel Geld Sie verdienen.
- Oder wie Sie gerade wohnen.
Sie wollen eine Wohnung?
Dann müssen Sie sich auf Wohnungen bewerben.
Dafür gibt es eine eigene Internet-Seite.
Die Internet-Seite heißt Wohnungs·vergabe·plattform .
Sie wird hier auch Plattform genannt.
Auf dieser Plattform finden Sie freie Wohnungen.
Hier finden Sie mehr Infos zur Wohnungs vergabe plattform
Ihr Wohn-Ticket ist gültig?
Dann dürfen Sie sich auf der Plattform für eine Wohnung bewerben
Ihr Wohn-Ticket ist nicht gültig?
Dann dürfen Sie sich nicht bewerben.
Sie bewerben sich nicht auf Wohnungen?
Dann bekommen Sie keine Wohnung.
Wichtig!
Sie sind immer nur für 1 Jahr vorgemerkt.
Dann müssen Sie Ihren Antrag verlängern.
Auf welche Wohnungen darf ich mich bewerben?
Die Wohnung darf nicht zu groß sein.
Sie wohnen mit mehreren Menschen zusammen in der Wohnung?
Dann darf die Wohnung mehr Zimmer haben.
Wann ist die Anzahl der Zimmer passend?
Die Anzahl der Zimmer muss gut zur Wohnung passen.
Die Wohnung darf nicht zu teuer sein.
Die Personen müssen die Wohnung bezahlen können.
Welche Wohnung passt zu mir?
Die Tabelle zeigt die meist passende Wohnungs·größe:
Wie viele Personen wohnen in der Wohnung?
|
Wie viele Zimmer darf die Wohnung haben?
|
Gibt es eine Ausnahme?
|
1 Person
|
Single-Wohnung.
Das heißt: Die Wohnung ist groß genug für eine Person.
|
Ja
|
2 Personen
|
2 Zimmer
|
Ja
|
3 Personen
|
3 Zimmer
|
Nein
|
4 Personen
|
3 oder 4 Zimmer
|
Nein
|
5 oder mehr Personen
|
3 bis 5 Zimmer
|
Nein
|
Wann gibt es eine Ausnahme bei 1 Person?
Wenn ein besonderer Bedarf anerkannt ist.
Wann habe ich einen besonderen Bedarf?
- Eine größere Wohnung ist medizinisch notwendig.
Das heißt: Sie haben eine Erkrankung oder Behinderung.
Das müssen sie beweisen.
- Ihr Kind kommt regelmäßig zu Besuch
- Sie sind über 60 Jahre alt.
Wann gibt es eine Ausnahme bei 2 Personen?
Wenn Sie allein·erziehend sind und ein Kind haben.
Dann darf die Wohnung 2 oder 3 Zimmer haben.
Die Wohnung darf nicht größer als 65 Quadratmeter groß sein.
Sie brauchen schnell ein Zimmer?
Dann können Sie vielleicht eine Stadt-Kleinst-Garconniere haben.
Was ist eine Stadt-Kleinst-Garconniere?
Das ist eine sehr kleine Wohnung.
Früher hieß sie Stadt-Zimmer.
Wer kann so eine Wohnung bekommen?
Nur wenige Menschen können sich bewerben.
Es gibt nur sehr wenige Wohnungen.
Was muss ich dafür erfüllen?
- Sie sind volljährig und leben allein.
- Sie wohnen seit 1 Jahr durchgehend in Innsbruck.
- Sie erfüllen sonst alle Voraussetzungen für ein Innsbrucker Wohn-Ticket.
- Sind haben keine Wohnung oder verlieren bald Ihre Wohnung?
Sie können das auch beweisen.
Wie bekomme ich so eine Wohnung?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Diese Wohnungen gibt es nicht auf der Wohnungs-Plattform.
Mitarbeiter von der Wohnungs·vergabe prüfen Ihren Antrag.
Wie lange darf ich in so einer Wohnung bleiben?
Der Mietvertrag gilt für 3 Jahre.
Sie dürfen also 3 Jahre bleiben.
Sie wollen länger bleiben?
Dann müssen sie eine Verlängerung prüfen lassen.
Das heißt:
- Sie melden sich bei der Wohnungs·vergabe.
- Sie sagen: „Ich möchte noch länger in der Wohnung bleiben.
- Die Wohnungs·vergabe prüft: Können Sie in der Wohnung bleiben?
- Die Wohnungs·vergabe sagt Ihnen:
- Sie können in der Wohnung bleiben.
- Oder: Sie können nicht in der Wohnung bleiben.
Wichtig!
Sie sind immer nur für 1 Jahr vorgemerkt.
Dann müssen Sie Ihren Antrag verlängern.
Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung?
Dann können Sie zur Wohnungs·vergabe gehen
Oder: Sie rufen bei der Wohnungs·vergabe an.
Die Mitarbeiter helfen Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie in Alltags·sprache.
Diese Themen werden dort besprochen:
- Ausnahmen bei der Vormerkung
- Gründe für einen Ausschluss
- Wohnungs·wechsel
- Eigentums wohnungen
- Häufige Fragen (FAQs)
- Infos zum Daten·schutz
Hier finden Sie die Seite in Alltagssprache.