Wohnungs·tausch
Wohnungs·tausch nach 2 Jahren
Trifft ein Punkt auf Sie zu?
- Ihre Familie hat sich vergrößert?
- Oder: Ihr Gesundheits·zustand hat sich verschlechtert?
Dann können Sie Ihre Stadt·wohnung nach 2 Jahren tauschen.
Das bedeutet: Sie haben den Mietvertrag vor mindestens 2 Jahren unterschrieben.
Wohnungs·tausch nach 5 Jahren
Treffen diese zwei Punkte auf Sie zu?
Dann können Sie Ihre Stadt·wohnung tauschen.