Ausschluss von der Vormerkliste
Gründe für einen Ausschluss
Die Wohnungs·vergabe der Stadt Innsbruck kann Sie von der Vormerkung für eine Stadt·wohnung ausschließen.
Das bedeutet:
Die Stadt streicht Sie für eine gewisse Zeit von der Vormerkliste.
Sie bekommen in dieser Zeit keine Stadt·wohnung angeboten.
Die Stadt Innsbruck schließt Sie von der Vormerkung aus:
- Haben Sie absichtlich falsche Angaben gemacht?
Dann wird Ihr Antrag gesperrt.
Sie können für 3 Jahre keinen Antrag mehr stellen.
- Sie lassen die Wohnungs·vergabe die Angaben zu Ihrer Wohn·situation nicht prüfen?
Zum Beispiel:
Die Wohnungs·vergabe will wissen:
Ist Ihre derzeitige Wohnung wirklich zu klein?
Deshalb will die Wohnungs·vergabe Ihre Wohnung anschauen.
Sie lassen die Wohnungs·vergabe aber nicht in Ihre Wohnung.
Dann wird Ihr Antrag geschlossen.
Und: Sie können ein Jahr lang keinen Antrag mehr stellen.
- Sie haben zweimal eine angebotene Wohnung abgelehnt?
Dann dürfen Sie erst nach 1 Jahr wieder einen neuen Antrag stellen.
Sie lehnen dann wieder beide angebotenen Wohnungen ab?
Dann dürfen Sie erst nach 3 Jahren wieder einen neuen Antrag stellen.
- Haben Sie Änderungen nicht gemeldet?
Zum Beispiel:
Sie sind umgezogen.
Oder: Sie haben ein anderes Einkommen.
Diese Änderung müssen Sie melden.
Sie haben die Änderung nicht gemeldet?
Dann dürfen sie erst nach 1 Jahr wieder einen Antrag stellen.
- Wann werden Sie noch ausgeschlossen?
- Wenn Sie eine Stadt·wohnung stark beschädigt haben.
- Wenn Sie die Miete für eine Stadt·wohnung nicht bezahlt haben.
- Wenn Sie eine Stadt·wohnung an andere Personen vermietet haben.
- Wenn Sie Ihre Stadt·wohnung für geschäftliche Zwecke genutzt haben.
Zum Beispiel:
Sie haben die Wohnung für Ihre Arbeit genutzt.
Dann können Sie keinen Antrag für eine Stadt·wohnung stellen.