Ausschluss von der Vergabe einer Stadtwohnung

Ausschluss von der Vormerkliste

Gründe für einen Ausschluss

Die Wohnungs·vergabe der Stadt Innsbruck kann Sie von der Vormerkung für eine Stadt·wohnung ausschließen.
Das bedeutet:
Die Stadt streicht Sie für eine gewisse Zeit von der Vormerkliste.
Sie bekommen in dieser Zeit keine Stadt·wohnung angeboten.

Die Stadt Innsbruck schließt Sie von der Vormerkung aus:

  • Haben Sie absichtlich falsche Angaben gemacht?
    Dann wird Ihr Antrag gesperrt.
    Sie können für 3 Jahre keinen Antrag mehr stellen.
  • Sie lassen die Wohnungs·vergabe die Angaben zu Ihrer Wohn·situation nicht prüfen?
    Zum Beispiel:
    Die Wohnungs·vergabe will wissen:
    Ist Ihre derzeitige Wohnung wirklich zu klein?
    Deshalb will die Wohnungs·vergabe Ihre Wohnung anschauen.
    Sie lassen die Wohnungs·vergabe aber nicht in Ihre Wohnung.
    Dann wird Ihr Antrag geschlossen.
    Und: Sie können ein Jahr lang keinen Antrag mehr stellen. 
  • Sie haben zweimal eine angebotene Wohnung abgelehnt?
    Dann dürfen Sie erst nach 1 Jahr wieder einen neuen Antrag stellen.
    Sie lehnen dann wieder beide angebotenen Wohnungen ab?
    Dann dürfen Sie erst nach 3 Jahren wieder einen neuen Antrag stellen.
  • Haben Sie Änderungen nicht gemeldet?
    Zum Beispiel: 
    Sie sind umgezogen.
    Oder: Sie haben ein anderes Einkommen.
    Diese Änderung müssen Sie melden.
    Sie haben die Änderung nicht gemeldet?
    Dann dürfen sie erst nach 1 Jahr wieder einen Antrag stellen.
  • Wann werden Sie noch ausgeschlossen?
    • Wenn Sie eine Stadt·wohnung stark beschädigt haben.
    • Wenn Sie die Miete für eine Stadt·wohnung nicht bezahlt haben.
    • Wenn Sie eine Stadt·wohnung an andere Personen vermietet haben.
    • Wenn Sie Ihre Stadt·wohnung für geschäftliche Zwecke genutzt haben.
      Zum Beispiel:
      Sie haben die Wohnung für Ihre Arbeit genutzt. 
      Dann können Sie keinen Antrag für eine Stadt·wohnung stellen. 

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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