Beratungsgespräch zur Vormerkung für eine Stadtwohnung

Wie lasse ich mich für eine Wohnung vormerken?

Sie wollen sich für eine Stadt·wohnung bewerben?
Das heißt: Sie wollen der Stadt mitteilen: "Ich möchte in eine Stadt·wohnung ziehen."
Dann brauchen Sie das Innsbrucker Wohn-Ticket.

Wichtig!

Sie sind immer nur für 1 Jahr vorgemerkt.
Dann müssen Sie Ihren Antrag verlängern.

 

Was ist das Innsbrucker Wohn-Ticket?

Das Innsbrucker Wohn-Ticket ist eine Nummer.
Diese Nummer ist sehr wichtig.

Mit dem Innsbrucker Wohn-Ticket werden Sie vorgemerkt.
Das heißt: Sie dürfen eine Stadt·wohnung haben.
Das Innsbrucker Wohn-Ticket bestätigt: „Ich darf eine Stadt·wohnung haben.“

Mit dem Innsbrucker Wohn-Ticket suchen Sie auch eine Wohnung aus.
Das heißt: Sie teilen mit: Ich möchte diese Stadt·wohnung haben.

 

Wann brauche ich das Innsbrucker Wohn-Ticket?

Sie wollen bei der Wohnungs·vergabe anrufen?
Sie wollen ein Mail an die Wohnungs·vergabe schreiben?
Sie wollen ins Büro der Wohnungs·vergabe gehen?
Sie haben Fragen zu einer Stadt·wohnung?
Sie wollen sich für eine Stadt·wohnung bewerben?
Dann brauchen Sie das Innsbrucker Wohn-Ticket.
Das Innsbrucker Wohn-Ticket ist eine Nummer.

 

Wie erhalte ich das Innsbrucker Wohn-Ticket?

Sie müssen einen Antrag bei der Wohnungs·vergabe stellen.
Sie müssen viele Voraussetzungen erfüllen.
Sie brauchen viele Unterlagen.
Sie müssen alle Unterlagen und den Antrag an die Wohnungs·vergabe geben.

 

Welche Voraussetzungen muss ich für das Innsbrucker Wohn-Ticket erfüllen?

  • Sie müssen schon 18 Jahre alt sein
    Dafür gibt es zwei Ausnahmen:
    • Eltern:
      Eltern bekommen auch schon ab dem 16. Geburtstag ein Innsbrucker Wohn-Ticket.
    • Betreutes Wohnen:
      Sie wohnen in einem Haus mit betreutem Wohnen?
      Dann erhalten Sie schon ab dem 16. Geburtstag ein Innsbrucker Wohn-Ticket.
      Der Vertrag können Sie dann erst mit 18 Jahren abschließen.
  • Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein.
    • Oder Sie müssen EU-Bürger sein.
    • Oder Sie brauchen einen gültigen Aufenthalts·titel mit Zugang zum Arbeits·markt.
      Das heißt: Sie dürfen in Österreich arbeiten.
  • Sie verdienen nicht zu viel Geld.
    Ihr Einkommen passt zu den Regeln der Wohnbauförderung in Tirol.
    In den Regeln gibt es Einkommens·grenzen.
    Das heißt: Sie dürfen nicht mehr verdienen als diese Grenzen.
    Die Grenzen finden Sie hier in Alltags·sprache: Einkommens·grenzen.
  • Sie haben Ihren Haupt·wohnsitz seit mindestens vier Jahren in Innsbruck.
    • Das heißt: Sie wohnen seit mindestens 4 Jahren in Innsbruck
      Sie haben durchgehend in Innsbruck gewohnt.
      Sie haben vier Jahre lang immer in Innsbruck gewohnt.
      Sie haben in diesen 4 Jahren nie an einem anderen Ort gewohnt.
    • Oder: Sie arbeiten seit mindestens vier Jahren in Innsbruck.
    • Oder Sie haben insgesamt zehn Jahre in Innsbruck gewohnt oder gearbeitet.
      Das heißt: Sie haben schon öfter in Innsbruck gewohnt.
      Sie zählen alle diese Jahre zusammen.
  • Sie haben einen Wohnbedarf.
    Das heißt: Sie brauchen eine Wohnung.
    Es gibt viele Gründe dafür.
    Diese Gründe passen zu den Regeln der Stadt Innsbruck.
    Diese Regeln heißen Wohnbedarf.
    Sie finden die Regeln für den Wohnbedarf hier in Alltagssprache.

 

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf ein Innsbrucker Wohn-Ticket?

Sie möchten das Innsbrucker Wohn-Ticket beantragen?
Dann brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Alle nötigen Unterlagen finden Sie hier: Erforderliche Unterlagen

Sie haben nicht alle Unterlagen für den Antrag abgegeben?
Dann wird der Antrag nicht bearbeitet.

Alle Unterlagen müssen gut lesbar sein.
Alle Unterlagen müssen auf Deutsch sein.
Oder Sie brauchen eine beglaubigte Über·setzung.

 

Von wem muss ich Unterlagen abgeben?

  • Sie müssen alle Unterlagen von sich abgeben.
  • Sie wollen mit mehreren Personen in der Stadt·wohnung wohnen?
    Dann sind diese Personen „beteiligte Personen“
    Sie brauchen auch alle Unterlagen von allen „beteiligten Personen“.

 

Wie gebe ich die Unterlagen und den Antrag an die Wohnungs·vergabe?

 

Wann erhalte ich das Innsbrucker Wohn-Ticket?

Die Wohnungs·vergabe prüft den Antrag:

  • Der Antrag ist ausgefüllt?
  • Alle Unterlagen sind da?
  • Alle Voraussetzungen werden erfüllt?

Dann erhalten Sie ein Innsbrucker Wohn-Ticket in einem Mail.

 

 

Wie lange ist das Innsbrucker Wohn-Ticket gültig?

Das Innsbrucker Wohn-Ticket ist Ihre Vormerkung
Die Vormerkung gilt ein Jahr lang.
Damit gilt auch Ihr Innsbrucker Wohn-Ticket ein Jahr lang.
Sie müssen die Vormerkung rechtzeitig verlängern.
Sie müssen vor dem Ende das Jahr verlängern.
Sie müssen dazu alle nötigen Unterlagen abgeben.

Sie dürfen den Antrag schon 1 Monat vorher verlängern.

 

Es hat sich etwas geändert?

Dann müssen Sie das sagen.
Zum Beispiel: Sie haben weniger oder mehr Geld.
Oder Ihre Familie ändert sich.
Oder Sie ziehen um.

Sie müssen das innerhalb von 4 Wochen melden.
Sie müssen das schriftlich melden.
Sie müssen das ohne Aufforderung melden.
Das heißt: Sie müssen selbst eine Meldung machen.
Niemand sagt Ihnen das.

 

Sie verlängern die Vormerkung nicht rechtzeitig?

Dann wird Ihr Antrag geschlossen.
Das heißt: Ihr Innsbrucker Wohn-Ticket ist nicht mehr gültig.

 

Sie melden eine Änderung nicht rechtzeitig?

Dann wird Ihr Antrag auch geschlossen.
Das heißt: Ihr Innsbrucker Wohn-Ticket ist nicht mehr gültig.

 

Ihr Innsbrucker Wohn-Ticket ist nicht mehr gültig?

Dann dürfen Sie erst nach einem Jahr wieder einen neuen Antrag stellen.

 

Wichtig!

Sie sind immer nur für 1 Jahr vorgemerkt.
Dann müssen Sie Ihren Antrag verlängern.

 

Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung?

Dann können Sie zur Wohnungs·vergabe gehen.
Oder: Sie rufen bei der Wohnungs·vergabe an.
Die Mitarbeiter helfen Ihnen.
 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in Alltags·sprache.
Diese Themen finden Sie dort:

  • Ausnahmen bei der Vormerkung
  • Gründe für einen Ausschluss
  • Wohnungs·wechsel
  • Eigentums wohnungen
  • Häufige Fragen (FAQs)
  • Infos zum Daten·schutz

Hier finden Sie die Seite in Alltagssprache.

 

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

Zur Seite in Alltagssprache

 

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