Anmeldung im Kindergarten
Wann müssen Sie Ihr Kind für den Kindergarten anmelden?
Ihr Kind soll ab Herbst in den Kindergarten gehen?
Dann müssen Sie Ihr Kind schon vorher für den Kindergarten anmelden.
Sie können Ihr Kind von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 anmelden.
Wo melden Sie Ihr Kind an?
Auf der Plattform FRIDA können Sie Ihr Kind für den Kindergarten anmelden.
Hier geht es zur Plattform FRIDA
Sie haben eine Anmeldung über die Plattform FRIDA gesendet?
Dann erhalten Sie einen Termin für die Einschreibung im ausgewählten Kindergarten.
Bei Fragen zur Anmeldung unterstützt Sie das Referat Bildungsservicestelle gerne persönlich.
Was brauchen Sie für die Anmeldung?
- Geburts·urkunde vom Kind
- E-Card vom Kind
- Meldezettel vom Kind
- Meldezettel von den Eltern
- Eine Bestätigung von der Arbeit der Eltern.
Darin müssen die Stunden pro Woche geschrieben stehen.
- Haushaltsbestätigung (bei Alleinerziehenden)
- Karenzmeldung (falls zutreffend)
- Deutschkurs- oder Ausbildungsbestätigung (falls vorhanden)