Kontaktrecht und Besuche
Was bedeutet Kontaktrecht?
Das Kontaktrecht nennt man auch Besuchsrecht.
Das Kontaktrecht sagt:
Welche Personen dürfen Kontakt zum Kind haben.
Zum Beispiel:
Die Eltern leben getrennt oder sind geschieden.
Das Kind lebt bei der Mutter.
Der Vater hat aber ein Kontaktrecht.
Das heißt:
Der Vater darf das Kind sehen.
Welche Personen
können ein Kontaktrecht haben?
Folgende Personen können ein Kontaktrecht haben:
- ein Elternteil
Dieser Elternteil lebt von der Familie getrennt.
- die Großeltern
- Personen mit einer ganz besonderen Beziehung zum Kind
Diese Person muss mit dem Kind nicht verwandt sein.
Zum Beispiel die Taufpatin.
Wie wird das Kontaktrecht geregelt?
Im besten Fall finden die Eltern gemeinsam eine Regelung für das Kontaktrecht.
Manchmal können sich die Eltern aber nicht einigen.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten für die Regelung vom Kontaktrecht:
- Das Kind ist noch nicht 14 Jahre alt:
Dann stellt ein Elternteil einen Antrag beim Pflegschafts·gericht.
Dieser Elternteil muss das Sorgerecht für das Kind haben.
- Das Kind ist schon 14 Jahre alt:
Dann kann das Kind selbst einen Antrag beim Pflegschafts·gericht stellen.
Das Pflegschafts·gericht entscheidet dann über die Regelung vom Kontaktrecht.
Das Pflegschafts·gericht will immer das Beste für das Kind.
Deshalb hat das Pflegschafts·gericht auch folgende Möglichkeiten:
Es kommt zu Problemen mit dem Kontaktrecht?
Was können Sie tun?
Suchen Sie zuerst selbst nach einer Lösung.
Sie kommen mit dem anderen Elternteil nicht zu einer Lösung?
Dann bitten Sie die Kinder- und Jugendhilfe um Unterstützung.
Gemeinsam lassen sich Probleme oft leichter lösen.
Manchmal kommt es aber trotzdem zu keiner Lösung.
Dann können Sie einen Antrag beim Pflegschafts·gericht stellen.
Für getrennte oder geschiedene Eltern gilt:
Sie leben von Ihrer Familie getrennt?
Dann müssen Sie für das Kind Unterhalt zahlen.
Das heißt:
Sie zahlen für das Kind monatlich einen bestimmten Geldbetrag.
Der Kindes·unterhalt hat aber nichts mit Ihrem Kontaktrecht zu tun.
Zum Beispiel:
Das Pflegschafts·gericht verbietet Ihnen den Kontakt zum Kind.
Sie müssen aber trotzdem für das Kind Unterhalt zahlen.
Nähere Informationen zum Unterhalt finden Sie hier.