Kinderschutz und Kindeswohl
Was bedeutet Kindeswohl?
Kindeswohl bedeutet: Dem Kind soll es gut gehen.
Und dafür sind verschiedene Dinge wichtig:
- Für das Kind soll immer genügend Geld da sein.
- Das Kind soll genug zu essen haben.
- Das Kind braucht eine gute Pflege.
- Das Kind braucht Kleidung für jede Jahreszeit.
- Das Kind soll genügend Platz zum Wohnen haben.
- Das Kind soll eine gute Beziehung zu seiner Familie haben.
- Das Kind soll medizinisch gut versorgt sein.
Zum Beispiel soll das Kind regelmäßig zum Arzt.
- Das Kind soll Kindergarten und Schule besuchen können.
- Das Kind soll sich gut entwickeln können.
- Das Kind soll nie gefährdet sein.
- Das Kind soll wichtige gesellschaftliche Werte lernen.
Zum Beispiel:
- ehrlich sein
- höflich sein
- auf andere Rücksicht nehmen
- Und ganz wichtig:
Das Kind darf keine Gewalt erfahren.
Zum Beispiel darf niemand das Kind schlagen.
Sie haben das Sorgerecht für das Kind?
Dann müssen Sie alle diese Dinge beachten!
Kinderschutz - Was können Sie tun?
Sind Kinder in Ihrer näheren Umgebung in Gefahr?
Werden Kinder in Ihrer näheren Umgebung vernachlässigt?
Schlägt jemand sein Kind?
Dann melden Sie das unbedingt der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe nennt man Gefährdungs·meldung.
Gefährdungs·meldung
Sie können eine Gefährdungs·meldung auf 3 verschiedenen Arten machen:
Sie müssen dabei Ihren Namen nicht angeben.
Aber für die die Kinder- und Jugendhilfe kann Ihr Name wichtig sein.
Denn oft gibt es noch Fragen zu einer Gefährdungs·meldung.
Wichtig!
Nicht nur bereits geborene Kinder können gefährdet sein.
Auch ungeborene Kinder können schon gefährdet sein.
Zum Beispiel durch falsches Verhalten der Mutter oder der Eltern.
Auch dann können Sie das der Kinder- und Jugendhilfe melden.
Ist Ihr eigenes Kind gefährdet?
Gibt es Gefahren für das Kind in Ihrer Familie?
Dann können Sie auch das bei der Kinder- und Jugendhilfe melden.
Nach einer Gefährdungs·meldung besucht ein Sozialarbeiter die Familie.
So erfährt der Sozialarbeiter mehr über das Leben von dieser Familie.
Der Sozialarbeiter sieht dann:
- Muss die Kinder- und Jugendhilfe gleich handeln?
Zum Beispiel: Wenn das Leben oder die Gesundheit vom Kind in Gefahr ist.
- Kann man die Probleme gemeinsam mit der Familie lösen?
- Sind weitere Besuche bei dieser Familie notwendig?
Der Sozialarbeiter will dabei immer das Beste für das Kind.
Manchmal können sich der Sozialarbeiter und die Familie nicht einigen.
Dann informiert der Sozialarbeiter das Pflegschafts·gericht.
Das Pflegschafts·gericht bemüht sich dann um eine gute Lösung für das Kind.
Welche Aufgaben hat
die Kinder- und Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat viele verschiedene Aufgaben.
Vor allem informiert und berät die Kinder- und Jugendhilfe Familien und Kinder.
Außerdem hat die Kinder- und Jugendhilfe noch diese Aufgaben:
- Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt und schützt Kinder und Jugendliche.
- Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet Eltern bei einer Adoption.
- Die Kinder- und Jugendhilfe sucht gute Pflege·eltern.
- Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet und unterstützt Pflege·eltern.
Manchmal zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt .
Auch dann hilft Ihnen die Kinder- und Jugendhilfe:
- Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die Mutter:
Wer ist der Vater vom Kind?
Steht der Vater auch zu seinem Kind?
- Die Kinder- und Jugendhilfe sichert für ein Kind den Unterhalt.
Der Unterhalt ist ein bestimmter Geldbetrag.
Diesen Geldbetrag bekommt das Kind monatlich von einem Elternteil.
Dieser Elternteil lebt vom Kind getrennt.
Mehr zum Thema Kindes·unterhalt finden Sie hier.
Wie sieht die Unterstützung
der Kinder- und Jugendhilfe aus?
Die Kinder- und Jugendhilfe kann Familien auf unterschiedliche Weise unterstützen.
Zum Beispiel:
- mit ambulanter Betreuung
Die Kinder- und Jugendhilfe schickt einen Betreuer zur Familie nach Hause.
Das nennt man ambulante Betreuung.
Der Betreuer versucht gemeinsam mit der Familie die Probleme bei der Erziehung zu lösen.
- mit unterstützender Tagesstruktur
Die Kinder- und Jugendhilfe sorgt für eine unterstützende Tagesstruktur.
Dadurch sollen sich die Kinder und Jugendlichen wieder an einen normalen Alltag gewöhnen.
- mit einer stationären Aufnahme in einer Einrichtung für Kinder oder Jugendliche
Manchmal sind Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert.
Dann können die Kinder zum Beispiel in einer Wohngruppe unterkommen.
Die Kinder- und Jugendhilfe bezahlt für diese Wohngruppe.
Aber auch die Eltern müssen einen Beitrag zahlen.
Wie hoch ist dieser Beitrag?
Die Höhe vom Beitrag kann unterschiedlich sein.
Die Höhe vom Beitrag hängt zum Beispiel vom Einkommen ab.
- mit einer Pflegefamilie
Das Kind lebt bei einer anderen Familie.
Betreuer unterstützen die Familie.
Meistens kann das Kind von seinen leiblichen Eltern besucht werden.
Sie haben noch Fragen?
Alle wichtigen Informationen zum Thema Kindesschutz erhalten Sie unter der Telefon·nummer:
0 512 53 60 80 14
Sie möchten gern wissen:
Welcher Sozialarbeiter ist für mich und meine Familie zuständig?
Auch dann rufen Sie ebenfalls einfach unter dieser Nummer an.
Sagen Sie uns Ihre Adresse in Innsbruck.
Dann bekommen Sie von uns den Namen von Ihrem zuständigen Sozialarbeiter.