So können Sie Ihre Parkkarte an die Stadt zurückgeben.

Parkkarten Rückgabe

Wann müssen Sie eine Parkkarte zurückgeben?

Für das Nutzen einer Parkkarte müssen Sie verschiedene Bedingungen erfüllen.
Zum Beispiel: Sie müssen in Innsbruck wohnen.

Oder: Das Auto muss auf Sie zugelassen sein.
Haben sich diese Bedingungen geändert?
Zum Beispiel: Sie ziehen aus der Stadt aufs Land.

Oder: Sie verkaufen Ihr Auto.

In all diesen Fällen müssen Sie Ihre Parkkarte zurückgeben.

Wichtig!

Sie müssen auch die Parkkarte von einem Verstorbenen zurückgegeben.

 

Wo geben Sie Ihre Parkkarte zurück?

Die Parkkarte können Sie persönlich im Büro für Parkraum·bewirtschaftung abgeben.
Oder: Sie können die Parkkarte auch per Post an das Büro für Parkraum·bewirtschaftung schicken.

Das Büro für Parkraum·bewirtschaftung finden Sie hier:

Außenansicht vom Service-Center der Stadt InnsbruckStadtmagistrat Innsbruck
Büro für Parkraum·bewirtschaftung
Eingang Rathaus, 4. Stock
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Wann hat das Büro für Parkraum·bewirtschaftung
für Sie geöffnet?

Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 12 Uhr.

Wichtig!

Ihre Parkkarte mussten Sie im Voraus für 2 Jahre bezahlen.
Jetzt geben Sie diese Karte zurück.
Manchmal bleiben einige bereits bezahlte Monate übrig.
Dann erhalten Sie von uns den Geldbetrag für diese Monate zurück.
Für die Rückgabe von diesem Geldbetrag brauchen wir von Ihnen:

Dieser Inhalt ist in
Leichter Spache.


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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Parkraumbewirtschaftung
Maria-Theresien-Straße 18
Eingang Rathaus, 4. Stock 
Tel: 0 512 53 60 43 25
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.00-12.00 Uhr