Sie benötigen eine Anwohnerparkkarte um längere Zeit in einer Kurzparkzone zu parken.

Dauerparken für Anwohner

Was bedeutet Dauerparken?

Sie wohnen in Innsbruck und besitzen ein Auto.
Sie haben aber keinen privaten Parkplatz bei Ihrer Wohnung.
Deshalb müssen Sie Ihr Auto auf der Straße parken.
Viele Straßen in Innsbruck sind Kurz·parkzonen.
Sie dürfen dort also nur für kurze Zeit parken.
Sie wollen Ihr Auto aber auch länger dort parken.
Dann spricht man von Dauerparken.

Die Stadt Innsbruck hat für das Dauerparken eine gute Lösung gefunden: die Anwohner·parkkarte
Mit der Anwohner·parkkarte können Sie in Parkzonen dann auch länger parken.
Diese Karte gilt für Ihre Wohnstraße und für ein paar Straßen in der Nähe.

Wichtig!

Die Anwohner·parkkarte sichert Ihnen keinen Parkplatz.
Das heißt: Sie müssen immer noch einen Parkplatz suchen.
Die Karte macht das Parken nur etwas günstiger für Sie.

 

Wann bekommen Sie eine Anwohner·parkkarte?

Für eine Anwohner·parkkarte müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie wohnen innerhalb von:
    • einer Kurz·parkzone
    • einer grünen Zone
    • einer Parkstraße
  • Das Auto ist auf Sie zugelassen.
    Oder: Sie zahlen die Leasing·rate für das Auto.
    Oder: Sie nutzen Ihr Dienstauto auch für private Fahrten.
  • Bei Ihrer Wohnung gibt es in der Tiefgarage keine freien Plätze mehr.
  • Oder: Die Tiefgarage ist für Ihr Auto nicht geeignet.
    Zum Beispiel sind manche Autos für Tiefgaragen zu groß.
    Oder: Sie haben ein Auto mit Gasantrieb.
    Dann darf das Auto nicht in einer Tiefgarage stehen.
  • Ihr Auto muss ein Innsbrucker Kennzeichen haben.
    Das heißt: Ihr Auto ist in Innsbruck zugelassen.
    Aber es gibt eine Ausnahme:
    Wenn Sie Ihr Dienstauto auch privat nutzen.
    Dann kann das Auto auch ein anderes Kennzeichen haben.

Wichtig!

Jeder Bürger darf nur eine Anwohner·parkkarte besitzen.

 

Wie können Sie Ihre Anwohner·parkkarte beantragen?

Füllen Sie am besten unser Online-Formular aus.
Das Online-Formular finden Sie hier.
Das Formular enthält auch Informationen über die Kosten der Parkkarte.

Wichtig!

Am Ende des Online-Formulars können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:

  • Sie können die Parkkarte im Bürger·service abholen.
  • Sie lassen sich die Parkkarte mit der Post nach Hause schicken.

Sie haben Ihre Wahl getroffen?
Dann ist Ihre Möglichkeit für die Abholung oder Zusendung per Post fixiert.
Sie müssen sich an diese Auswahl halten.  

Sie haben Ihren Antrag für eine Parkkarte abgegeben?
Dann prüft die Stadt Ihren Anspruch auf eine Parkkarte.
Nach der Prüfung erhalten Sie von der Stadt einen Bescheid.
In diesem Bescheid steht:

  • Sie erhalten die Parkkarte.
  • Oder: Sie erhalten die Parkkarte nicht.

 

Wie können Sie Ihre Parkkarte bezahlen?

Die Stadt Innsbruck hat Ihnen eine Parkkarte bewilligt?
Dann müssen Sie das Geld für die Parkkarte nun an die Stadt bezahlen.
Mit dem Bescheid haben Sie auch einen Erlagschein erhalten.
Auf dem Erlagschein steht der genaue Betrag.
Diesen Betrag müssen innerhalb von 2 Wochen bezahlen.

Sie haben 3 Möglichkeiten um Ihre Parkkarte zu bezahlen:

  • Sie überweisen den Betrag mit dem Erlagschein bei Ihrer Bank.
  • Sie bezahlen per Online-Banking.
  • Sie bezahlen direkt im Bürger·service.
    Im Bürger·service haben Sie folgende Möglichkeiten für die Bezahlung:
    • Sie können das Geld mitbringen und bar bezahlen.
    • Sie bezahlen mit Ihrer Bankomat·karte.
    • Sie bezahlen mit Ihrer Kreditkarte.
      Das kann Ihre Mastercard oder Ihre Visacard sein.

 

Wie erhalten Sie Ihre Parkkarte?

Sie haben Ihre Parkkarte bezahlt? 
Dann können wir Ihre Parkkarte bereitstellen.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Abholung oder Zusendung Ihrer Parkkarte. 

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Parkraumbewirtschaftung
Maria-Theresien-Straße 18
Eingang Rathaus, 4. Stock 
Tel: 0 512 53 60 80 22
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr