Rückgabe Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Rückgabe Park·ausweis für Menschen mit Behinderungen

Sie dürfen einen Park·ausweis nach dem Tod des Besitzers nicht mehr verwenden.
Sie müssen den Park·ausweis des verstorbenen Besitzers zurückgeben.

 

Wo können Sie den Ausweis zurückgeben?

Hat der Park·ausweis ein Ausstellungsdatum bis zum 31.12.2013?

Dann gibt es 3 Möglichkeiten zur Rückgabe:

  • Zurückgeben bei der Stadt Innsbruck
    Die Stadt Innsbruck hat den blauen Park·ausweis ausgestellt.
    Dann müssen Sie den Ausweis auch bei der Stadt wieder zurückgeben.
    Auch weiße Park·ausweise können Sie bei uns zurückgegeben.
    Die weißen Park·ausweise hat das Land Tirol ausgestellt.
    Sie müssen den Ausweis nicht selbst zurückgeben.
    Sie können den Ausweis auch mit der Post schicken.
    Dann schicken Sie den Ausweis an diese Adresse:
    Stadtmagistrat Innsbruck
    Straßenverkehr und Straßenrecht
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck
  • Zurückgeben bei einer Bezirks·hauptmannschaft
    Eine andere Bezirks·hauptmannschaft hat den Park·ausweis ausgestellt.
    Dann geben Sie den Park·ausweis  bei dieser Bezirks·hauptmannschaft zurück.
  • Zurückgeben beim Sozial·ministerium·service
    Sie können den Park·ausweis beim Sozial·ministerium·service zurückgeben.
    Dort können Sie auch den Behindertenpass zurückgeben.
    Hier finden Sie den Kontakt zum Sozial·ministerium·service Tirol

 

Hat der Park·ausweis ein Ausstellungsdatum ab dem 1.1.2014?

Dann gibt es nur mehr eine Möglichkeit zur Rückgabe:

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Straßenverkehr und Straßenrecht
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel: 0 512 53 60 82 16
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr