Rehabilitation und Behinderten·hilfe
Was bedeutet Rehabilitation und Behinderten·hilfe?
Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol
unterstützen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.
Diese Unterstützung heißt Rehabilitation und Behinderten·hilfe.
Über die Rehabilitation und Behinderten·hilfe
können Menschen mit Beeinträchtigung Geld zur Unterstützung beantragen.
Mit dieser Unterstützung sollen diese Menschen ein besseres Leben führen können.
Die Stadt Innsbruck hat ein eigenes Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe eingerichtet:
Das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe finden Sie im Stadtmagistrat Innsbruck.
Wer kann um Geld zur Unterstützung ansuchen?
Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol wollen Menschen mit besonderen Bedürfnissen helfen.
Deshalb können folgende Menschen um Unterstützung ansuchen:
- Menschen mit Behinderungen
Zum Beispiel:
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit Sehbehinderung
- Menschen mit Hörbeeinträchtigung
- Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
Das sind zum Beispiel Menschen mit seelischen Problemen.
- Suchtkranke Menschen
Suchtkrank bedeutet: Ein Mensch ist zum Beispiel süchtig nach Alkohol.
Wichtig!
Suchtkranke Menschen müssen eine Behandlung bereits abgeschlossen haben.
Zum Beispiel die Behandlung bei einem Arzt oder in einer eigenen Klinik.
Erst dann können auch suchtkranke Menschen um Unterstützung ansuchen.
Wann können Sie
um Geld zur Unterstützung ansuchen?
Nicht jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung erhält Geld zur Unterstützung.
Dafür muss man 2 Bedingungen erfüllen:
- Ihre Beeinträchtigung muss dauerhaft sein.
- Und: Die Unterstützung muss für Sie besonders hilfreich sein.
Zum Beispiel:
Sie sind sehbehindert und verwenden einen Blindenstock.
Das Gehen mit dem Blindenstock ist am Anfang sehr schwierig.
Deshalb müssen Sie das Gehen mit dem Blindenstock lernen und trainieren.
Dafür können Sie um Unterstützung ansuchen.
Sie können auch um Geld für mehrere Unterstützungen ansuchen.
Diese Unterstützungen können Sie dann auch gleichzeitig nutzen.
Wichtig!
Eine Unterstützung erhält immer nur eine Person.
Diese Person darf für diese Unterstützung kein Geld von einer anderen Stelle erhalten.
Wie informieren wir Sie
über Ihr Ansuchen um Unterstützung?
Sie haben um eine Unterstützung angesucht?
Wir prüfen Ihr Recht auf Unterstützung und informieren Sie darüber.
Sie bekommen dann von uns einen Bescheid oder einen Brief.
In diesem Bescheid oder Brief steht:
Sie erhalten die Unterstützung.
Oder: Sie erhalten die Unterstützung nicht.
Welche Bedingungen müssen Sie für eine Rehabilitation und Behinderten·hilfe erfüllen?
Für die Rehabilitation und Behinderten·hilfe müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein.
Kommen Sie aus einem anderen Land
und sind kein österreichischer Staatsbürger?
Dann gilt für Sie folgendes:
Auch dann können Sie um Geld für Unterstützung ansuchen.
- Sie müssen rehabilitations·fähig sein.
Das bedeutet: Die Unterstützung verbessert Ihr Leben.
Durch die Unterstützung können Sie wieder besser an der Gesellschaft teilhaben.
- Sie müssen rehabilitations·willig sein.
Das bedeutet: Sie müssen die Unterstützung auch nutzen wollen.
- Sie müssen in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.
Das bedeutet:
Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck.
Wichtig!
Sie leben in einem Pflegeheim außerhalb von Innsbruck?
Aber Sie haben davor die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck gelebt?
Auch dann können Sie um Unterstützung ansuchen.
Was müssen Sie für den Antrag mitbringen?
- Lichtbild·ausweis
Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
Zum Beispiel:
- ein Pass
- ein Personal·ausweis
- ein Führerschein
- Befund von einem Facharzt
Dieser Befund muss so neu wie möglich sein.
In diesem Befund muss der Facharzt angeben:
- Welche Beeinträchtigung haben Sie?
- Welche Unterstützung benötigen Sie?
- Achsen·diagnostik vom Facharzt
Die Achsen·diagnostik ist auch eine Art Befund.
Diesen Befund müssen Sie aber nur für bestimmte Unterstützungen vorlegen.
Sie haben noch Fragen zur Achsen·diagnostik?
Ihr persönlicher Berater beantwortet gerne Ihre Fragen.
- Einkommens·nachweis
Der Einkommens·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Einkommen an.
Sie wohnen mit anderen Personen in einer Wohnung?
Dann brauchen wir auch die Einkommens·nachweis von diesen Personen.
Bei bestimmten Arten von Unterstützung müssen Sie keinen Einkommens·nachweis beilegen.
Zum Beispiel für Hilfe zur Erziehung und Schulbildung.
- Pflegegeld·nachweis
Der Pflegegeld·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Pflegegeld an.
- Aufenthalts·bewilligung und Anmelde·bescheinigung
Sie kommen aus einem anderen Land und sind kein österreichischer Staatsbürger?
Dann brauchen wir für einen Antrag folgendes:
- Kontodaten
Wir möchten das Geld für Ihre Unterstützung auf Ihr Bank·konto einzahlen. Dafür brauchen wir die Kontodaten von Ihrem Bank·konto.
- Nachweis über eine Sachwalterschaft
Sie haben einen Sachwalter?
Dann benötigen wir einen Nachweis für diesen Sachwalter.
Am besten nehmen Sie den Gerichtsbeschluss für Ihre Sachwalterschaft
für den Antrag mit.
- Nachweis über den Verlauf der Therapie
Sie möchten die Unterstützung für eine Therapie verlängern?
Dann brauchen wir von Ihnen den Bericht über den Verlauf von Ihrer Therapie.
Diesen Bericht muss Ihre Therapie-Einrichtung erstellen.
Zum Beispiel:
Sie haben Ihre Therapie in der Klinik gemacht?
Dann erstellt die Klinik diesen Bericht.
Oder
Sie waren für Ihre Therapie bei einem eigenen Arzt?
Dann erstellt dieser Arzt den Bericht.
Im Bericht muss auf jeden Fall stehen:
War die Therapie bisher erfolgreich?
Wann bekommen Sie keine Unterstützung?
Manche Beeinträchtigungen bekommen Menschen erst durch ihr Alter.
Zum Beispiel sehen alte Menschen oft schlechter als früher.
Oder: Ältere Menschen hören nicht mehr so gut.
Sie haben Ihre Beeinträchtigung erst im Alter bekommen?
Dann bekommen Sie leider keine Unterstützung.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Sie können Ihren Antrag im Stadtmagistrat Innsbruck stellen.
Dafür gibt es 2 Stellen
- Das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock.
- das Service-Center
Ingenieur-Etzel-Straße 5
Sie können den ausgefüllten Auftrag im Bürgerservice abgeben.
Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe
Sie können Ihren Antrag im Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe stellen.
Das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe finden Sie hier:
Sozialamt Innsbruck
Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe
Maria-Theresien-Straße 18
1.Stock
6020 Innsbruck
Michaela Lanzanasto leitet das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe.
Sie können Michaela Lanzanasto auch anrufen unter der Telefon·nummer:
0 512 53 60 11 22
Das sind Ihre Berater für Fragen zur Rehabilitation und Behinderten·hilfe:
Buchstaben·bereich |
Berater |
Telefon·nummer |
A - F |
Eva-Maria Schneider |
0 512 53 60 11 18 |
G - Lk |
Karin Hofer |
0 512 53 60 11 20 |
Lm -Pg |
Carmen Kössl |
0 512 53 60 11 21 |
Ph - Q |
Claudia Holaus |
0 512 53 60 11 23 |
R - W |
Sophia Jara |
0 512 53 60 11 32 |
X - Z |
Michaela Lanzanasto |
0 512 53 60 1120 |
Sie haben Fragen zu Ihrem Kosten·beitrag?
Das sind Ihre Berater für Fragen zum Kosten·beitrag:
Buchstaben·bereich |
Berater |
Telefon·nummer |
A - Ke |
Karin Fischer |
0 512 53 60 11 41 |
Kf - Pl |
Sabine Stuefer |
0 512 53 60 11 43 |
Ph - Z |
Rosmarie Bortolotti |
0 512 53 60 11 45 |
Wann hat das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe geöffnet?
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr.
Sie können in dieser Zeit nicht kommen?
Dann vereinbaren Sie bitte einfach einen eigenen Termin.
Achtung!
Sie müssen alle Anträge schriftlich stellen.
Dafür gibt es eigene Formulare.
Diese Formulare erhalten Sie im Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe.
Die können die Formulare auch auf einem Computer ausfüllen.
Die Online-Formulare finden Sie hier.