Rehabilitation und Behindertenhilfe soll die Lebenssituation des Patienten verbessern.

Rehabilitation und Behinderten·hilfe

Was bedeutet Rehabilitation und Behinderten·hilfe?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol
unterstützen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.
Diese Unterstützung heißt Rehabilitation und Behinderten·hilfe.

Über die Rehabilitation und Behinderten·hilfe
können Menschen mit Beeinträchtigung Geld zur Unterstützung beantragen.
Mit dieser Unterstützung sollen diese Menschen ein besseres Leben führen können.
Die Stadt Innsbruck hat ein eigenes Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe eingerichtet:

Das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe finden Sie im Stadtmagistrat Innsbruck.
 

 

Wer kann um Unterstützung ansuchen?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol wollen Menschen mit besonderen Bedürfnissen helfen.
Deshalb können folgende Menschen um Unterstützung ansuchen:

  • Menschen mit Behinderungen
    Zum Beispiel:
    • Menschen mit Lernschwierigkeiten
    • Menschen mit körperlicher Behinderung
    • Menschen mit Sehbehinderung
    • Menschen mit Hörbeeinträchtigung
    • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
      Das sind zum Beispiel Menschen mit seelischen Problemen.
  • Suchtkranke Menschen
    Suchtkrank bedeutet: Ein Mensch ist zum Beispiel süchtig nach Alkohol.

Wichtig!

Suchtkranke Menschen müssen eine Behandlung bereits abgeschlossen haben.
Zum Beispiel die Behandlung bei einem Arzt oder in einer eigenen Klinik.
Erst dann können auch suchtkranke Menschen um Unterstützung ansuchen.

 

Wie informieren wir Sie
über Ihr Ansuchen um Unterstützung?

Sie haben um eine Unterstützung angesucht?
Wir prüfen Ihr Recht auf Unterstützung und informieren Sie darüber.
Sie bekommen dann von uns einen Bescheid oder einen Brief.

In diesem Bescheid oder Brief steht:
Sie erhalten die Unterstützung.
Oder: Sie erhalten die Unterstützung nicht.

 

Welche Bedingungen müssen Sie für eine Rehabilitation und Behinderten·hilfe erfüllen?

Für die Rehabilitation und Behinderten·hilfe müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein.
    Kommen Sie aus einem anderen Land
    und sind kein österreichischer Staatsbürger?
    Dann gilt für Sie folgendes: Auch dann können Sie um Geld für Unterstützung ansuchen.
  • Sie müssen rehabilitations·fähig sein.
    Das bedeutet: Die Unterstützung verbessert Ihr Leben.
    Durch die Unterstützung können Sie wieder besser an der Gesellschaft teilhaben.
  • Sie müssen rehabilitations·willig sein.
    Das bedeutet: Sie müssen die Unterstützung auch nutzen wollen.
  • Sie müssen in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen in Innsbruck.

Wichtig!

Sie leben in einem Pflegeheim außerhalb von Innsbruck?
Aber Sie haben davor die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck gelebt?
Auch dann können Sie um Unterstützung ansuchen.

 

Was müssen Sie für den Antrag mitbringen?

  • Lichtbild·ausweis
    Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
    Zum Beispiel:
    • ein Pass
    • ein Personal·ausweis
  • Befund von einem Facharzt
    Dieser Befund muss so neu wie möglich sein.
    In diesem Befund muss der Facharzt angeben:
    • Welche Beeinträchtigung haben Sie?
    • Welche Unterstützung benötigen Sie?
  • Achsen·diagnostik vom Facharzt
    Die Achsen·diagnostik ist auch eine Art Befund.
    Diesen Befund müssen Sie aber nur für bestimmte Unterstützungen vorlegen.
    Sie haben noch Fragen zur Achsen·diagnostik?
    Ihr persönlicher Berater beantwortet gerne Ihre Fragen.
  • Einkommens·nachweis
    Der Einkommens·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Einkommen an.
    Sie wohnen mit anderen Personen  in einer Wohnung?
    Dann brauchen wir auch die Einkommens·nachweis von diesen Personen.
    Bei bestimmten Arten von Unterstützung müssen Sie keinen Einkommens·nachweis beilegen.
    Zum Beispiel für Hilfe zur Erziehung und Schulbildung.
  • Pflegegeld·nachweis
    Der Pflegegeld·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Pflegegeld an.
  • Aufenthalts·bewilligung und Anmelde·bescheinigung
    Sie kommen aus einem anderen Land und sind kein österreichischer Staatsbürger?
    Dann brauchen wir für einen Antrag folgendes:
  • Nachweis über eine Erwachsen·vertretung
    Sie haben einen Erwachsenen·vertretung?
    Dann benötigen wir einen Nachweis für diesen Erwachsenen·vertretung.
    Am besten nehmen Sie den Gerichtsbeschluss für Ihre Erwachsenen·vertretung
    für den Antrag mit.
  • Nachweis über den Verlauf der Therapie
    Sie möchten die Unterstützung für eine Therapie verlängern?
    Dann brauchen wir von Ihnen den Bericht über den Verlauf von Ihrer Therapie.
    Diesen Bericht muss Ihre Therapie-Einrichtung erstellen.
    Zum Beispiel:
    Sie haben Ihre Therapie in der Klinik gemacht?
    Dann erstellt die Klinik diesen Bericht.
    Oder
    Sie waren für Ihre Therapie bei einem eigenen Arzt?
    Dann erstellt dieser Arzt den Bericht.
    Im Bericht muss auf jeden Fall stehen:
    War die Therapie bisher erfolgreich?

 

Wann bekommen Sie keine Unterstützung?

Manche Beeinträchtigungen bekommen Menschen erst durch ihr Alter.
Zum Beispiel sehen alte Menschen oft schlechter als früher.
Oder: Ältere Menschen hören nicht mehr so gut.
Sie haben Ihre Beeinträchtigung erst im Alter bekommen?
Dann bekommen Sie leider keine Unterstützung.

 

Wo können Sie den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag im Stadtmagistrat Innsbruck stellen.
Dafür gibt es 2 Stellen

  • Die Büros für Rehabilitation und Behinderten·hilfe 
    Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock.
  • das Bürgerservice der Stadt Innsbruck

Sie können den ausgefüllten Auftrag im Bürgerservice abgeben. 

 

Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe

Sie können Ihren Antrag im Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe stellen.

Die Büros für Rehabilitation und Behinderten·hilfe finden Sie hier:
Stadtmagistrat Innsbruck
Büros für Rehabilitation und Behinderten·hilfe
Maria-Theresien-Straße 18
1.Stock
6020 Innsbruck

Sie können das Büro Rehabilitation und Behindertenhilfe auch anrufen unter der Telefon·nummer:

0 512 53 60 81 83 

 

Wann hat das Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe geöffnet?

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr.

Sie können in dieser Zeit nicht kommen?
Dann vereinbaren Sie bitte einfach einen eigenen Termin.

 

Achtung!

Sie müssen alle Anträge schriftlich stellen.
Dafür gibt es eigene Formulare.
Diese Formulare erhalten Sie im Büro für Rehabilitation und Behinderten·hilfe.
D
ie können die Formulare auch auf einem Computer ausfüllen.

Die Online-Formulare finden Sie hier.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Rehabilitation und Behindertenhilfe
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 83
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 07.30-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung