Rehabilitation und Behindertenhilfe soll die Lebenssituation des Patienten verbessern.

Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe

Was bedeutet Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol
unterstützen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.
Diese Unterstützung heißt Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe.

Über die Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe
können Menschen mit Beeinträchtigung Geld zur Unterstützung beantragen.
Mit dieser Unterstützung sollen diese Menschen ein besseres Leben führen können.
Die Stadt Innsbruck hat ein eigenes Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe eingerichtet:

Das Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe finden Sie im Sozialamt der Stadt Innsbruck.
Das Sozialamt der Stadt Innsbruck finden Sie hier.

 

Wer kann um Geld zur Unterstützung ansuchen?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol wollen Menschen mit besonderen Bedürfnissen helfen.
Deshalb können folgende Menschen um Unterstützung ansuchen:

  • Menschen mit Behinderungen
    Zum Beispiel:
    • Menschen mit Lernschwierigkeiten
    • Menschen mit körperlicher Behinderung
    • Menschen mit Sehbehinderung
    • Menschen mit Hörbeeinträchtigung
    • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
      Das sind zum Beispiel Menschen mit seelischen Problemen.
  • Suchtkranke Menschen
    Suchtkrank bedeutet: Ein Mensch ist zum Beispiel süchtig nach Alkohol.

 

Wann können Sie um Geld zur Unterstützung ansuchen?

Nicht jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung erhält Geld zur Unterstützung.
Dafür muss man 2 Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Beeinträchtigung muss dauerhaft sein.
  • Und: Die Unterstützung muss für Sie besonders hilfreich sein.

Zum Beispiel:
Sie sind sehbehindert und verwenden einen Blindenstock.
Das Gehen mit dem Blindenstock ist am Anfang sehr schwierig.
Deshalb müssen Sie das Gehen mit dem Blindenstock lernen und trainieren.
Dafür können Sie um Unterstützung ansuchen.

Sie können auch um Geld für mehrere Unterstützungen ansuchen.
Diese Unterstützungen können Sie dann auch gleichzeitig nutzen.

Wichtig!

Eine Unterstützung erhält immer nur eine Person.
Diese Person darf für diese Unterstützung kein Geld von einer anderen Stelle erhalten.

 

Wie informieren wir Sie über Ihr Ansuchen um Unterstützung?

Sie haben um eine Unterstützung angesucht?
Wir prüfen Ihr Recht auf Unterstützung und informieren Sie darüber.
Sie bekommen dann von uns einen Bescheid oder einen Brief.

In diesem Bescheid oder Brief steht:
Sie erhalten die Unterstützung.
Oder: Sie erhalten die Unterstützung nicht.

 

Welche Bedingungen müssen Sie für eine Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe erfüllen?

Für die Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein.
    Kommen Sie aus einem anderen Land
    und sind kein österreichischer Staatsbürger?
    Dann gilt für Sie folgendes: Auch dann können Sie um Geld für Unterstützung ansuchen.
  • Sie müssen reha·bili·tations·fähig sein.
    Das bedeutet: Die Unterstützung verbessert Ihr Leben.
    Durch die Unterstützung können Sie wieder besser an der Gesellschaft teilhaben.
  • Sie müssen reha·bili·tations·willig sein.
    Das bedeutet: Sie müssen die Unterstützung auch nutzen wollen.
  • Sie müssen in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck.

 

Was müssen Sie für den Antrag mitbringen?

  • Lichtbild·ausweis
    Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
    Zum Beispiel:
    • ein Pass
    • ein Personal·ausweis
    • ein Führerschein
  • Befund von einem Facharzt
    Dieser Befund muss so neu wie möglich sein.
    In diesem Befund muss der Facharzt angeben:
    • Welche Beeinträchtigung haben Sie?
    • Welche Unterstützung benötigen Sie?
  • Achsen·diagnostik vom Facharzt
    Die Achsen·diagnostik ist auch eine Art Befund.
    Diesen Befund müssen Sie aber nur für bestimmte Unterstützungen  vorlegen.
    Sie haben noch Fragen zur Achsen·diagnostik?
    Ihr persönlicher Berater beantwortet gerne Ihre Fragen.
  • Einkommens·nachweis
    Der Einkommens·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Einkommen an.
    Sie wohnen mit anderen Personen  in einer Wohnung?
    Dann brauchen wir auch die Einkommens·nachweis von diesen Personen.
    Bei bestimmten Arten von Unterstützung müssen Sie keinen Einkommens·nachweis beilegen.
    Zum Beispiel für Hilfe zur Erziehung und Schulbildung.
  • Pflegegeld·nachweis
    Der Pflegegeld·nachweis gibt die Höhe von Ihrem Pflegegeld an.
  • Aufenthalts·bewilligung und Anmelde·bescheinigung
    Sie kommen aus einem anderen Land und sind kein österreichischer Staatsbürger?
    Dann brauchen wir für einen Antrag folgendes:
  • Kontodaten
    Wir möchten das Geld für Ihre Unterstützung auf Ihr Bank·konto einzahlen. Dafür brauchen wir die Kontodaten von Ihrem Bank·konto.
  • Nachweis über eine Sachwalterschaft
    Sie haben einen Sachwalter?
    Dann benötigen wir einen Nachweis für diesen Sachwalter.
    Am besten nehmen Sie den Gerichtsbeschluss für Ihre Sachwalterschaft
    für den Antrag mit.
  • Nachweis über den Verlauf der Therapie
    Sie möchten die Unterstützung für eine Therapie verlängern?
    Dann brauchen wir von Ihnen den Bericht über den Verlauf von Ihrer Therapie.
    Diesen Bericht muss Ihre Therapie-Einrichtung erstellen.
    Zum Beispiel:
    Sie haben Ihre Therapie in der Klinik gemacht?
    Dann erstellt die Klinik diesen Bericht.
    Oder
    Sie waren für Ihre Therapie bei einem eigenen Arzt?
    Dann erstellt dieser Arzt den Bericht.
    Im Bericht muss auf jeden Fall stehen:
    War die Therapie bisher erfolgreich?

 

Müssen Sie selbst auch etwas für die Unterstützung zahlen?

Für alle Unterstützungen gilt:
Sie müssen selbst auch einen Teil der Kosten für die Unterstützungen zahlen.
Dieser Teil heißt Kosten·beitrag.
Die Höhe vom Kosten·beitrag ist für jeden unterschiedlich.
Die Höhe vom Kosten·beitrag hängt zum Beispiel von Ihrem Einkommen ab.

 

Wann bekommen Sie keine Unterstützung?

Manche Beeinträchtigungen bekommen Menschen erst durch ihr Alter.
Zum Beispiel sehen alte Menschen oft schlechter als früher.
Oder: Ältere Menschen hören nicht mehr so gut.
Sie haben Ihre Beeinträchtigung erst im Alter bekommen?
Dann bekommen Sie leider keine Unterstützung.

 

Wo können Sie den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag im Sozialamt der Stadt Innsbruck stellen.
Dort gibt es 2 Stellen dafür:

 

Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe

Sie können Ihren Antrag im Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe stellen.

Das Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe finden Sie hier:
Sozialamt Innsbruck
Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe

Fallmerayerstraße 1
1. Stock
6020 Innsbruck

Sie können das Büro für Reha·bili·tation und Behinderten auch anrufen unter der Telefon·nummer:

0 512 53 60 81 83

 

Wann hat das Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe geöffnet?

Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 12 Uhr

Sie können in dieser Zeit nicht kommen?
Dann vereinbaren Sie bitte einfach einen eigenen Termin.

 

Service-Center

Sie können Ihren Antrag auch im Service-Center abgeben.

Das Service-Center finden Sie hier:

Außenansicht vom Service-Center der Stadt InnsbruckSozialamt Innsbruck
Service-Center
Ingenieur-Etzel-Straße 5
im Erdgeschoss
6020 Innsbruck

Wann hat das Service-Center für Sie geöffnet?

Montag bis Donnerstag von 7 Uhr 30 bis 12 Uhr 30 und Freitag von 7 Uhr 30 bis 12 Uhr 

 

Achtung!

Sie müssen alle Anträge schriftlich stellen.
Dafür gibt es eigene Formulare.
Diese Formulare erhalten Sie im Service-Center.
Sie können die Formulare auch auf einem Computer ausfüllen.
Die Online-Formulare finden Sie hier.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Rehabilitation und Behindertenhilfe
Ing.-Etzel-Straße 5
3. Stock
Tel: 0 512 53 60 81 83
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung