Mindest·sicherung
Was bedeutet Mindest·sicherung?
Manche Menschen verdienen selbst nicht genug Geld zum Leben.
Zum Beispiel fehlt diesen Menschen oft Geld für Essen und Wohnen.
In Österreich bekommen diese Menschen zusätzlich etwas Geld vom Staat.
Dieses Geld nennt man Mindest·sicherung.
Durch die Mindest·sicherung sind diese Menschen auch kranken·versichert.
Wer bekommt eine Mindest·sicherung?
Der Staat zahlt die Mindest·sicherung vor allem an arme Menschen.
Diese Menschen haben zu wenig Geld für:
Deswegen unterstützt der Staat diese Menschen.
Sie möchten eine Mindest·sicherung beantragen?
Dann müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Wo erhalten Sie Informationen zur Mindest·sicherung?
Die Stadt Innsbruck hat eigene Berater für die Mindest·sicherung.
Diese Berater finden Sie im Service-Center der Stadt Innsbruck.
Die Berater vom Service-Center
- informieren Sie über die Mindest·sicherung
- beraten und helfen beim Antrag für die Mindest·sicherung
Im Service-Center können Sie auch Ihren Antrag abgeben.
Das Service-Center der Stadt Innsbruck finden Sie hier:
Sozialamt Innsbruck
Service-Center
Ingenieur-Etzel-Straße 5
im Erdgeschoss
6020 Innsbruck
Wann hat das Service-Center für Sie geöffnet?
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.
Sie können in dieser Zeit nicht kommen?
Dann vereinbaren Sie bitte einen eigenen Termin.
Dazu können Sie in unserem Büro anrufen unter der Telefon·nummer:
0 512 53 60 84 10
Was müssen Sie für Ihren Antrag mitbringen?
- einen Lichtbild·ausweis
Ein Lichtbild·ausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
Zum Beispiel:
- ein Pass
- ein Personal·ausweis
- ein Führerschein
- Unterlagen über Ihr Einkommen
Zum Beispiel brauchen wir Ihren Lohnzettel.
Oder: eine Bestätigung vom AMS
Und: Bestätigungen über:
- Kinderbetreuungs·geld
- Unterhalt
- Pension
- Mietzins·beihilfe
- Wohn·beihilfe
Mit diesen Unterlagen informieren Sie uns über Ihr gesamtes Einkommen.
Leben Sie zusammen mit anderen Personen in der gleichen Wohnung?
Mit anderen Personen meinen wir:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
Dann brauchen wir auch von diesen Personen Unterlagen über ihr Einkommen.
- einen Mietvertrag
Sie haben eine Wohnung gemietet?
Dann haben Sie beim Einzug in diese Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben.
Diesen Mietvertrag bringen Sie für Ihren Antrag mit:
- bei Erstanträgen
Das heißt: Wenn Sie den Antrag auf Mindest·sicherung zum ersten Mal stellen.
- bei Änderungen in Ihrem Mietverhältnis
Zum Beispiel: Sie müssen jetzt mehr Miete zahlen.
- eine Miet·vorschreibung
In der Miet·vorschreibung steht ganz genau:
So hoch sind die Mietkosten für Ihre Wohnung.
So hoch sind die Betriebskosten für Ihre Wohnung.
- Ihre Kontodaten
Wir überweisen das Geld für die Mindest·sicherung auf Ihr Bank·konto.
Dafür brauchen wir Ihre Kontodaten.
- Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten
Die Kontoauszüge erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Es müssen alle Seiten vorhanden sein.
- Besondere Unterlagen wie zum Beispiel:
- Scheidungs·papiere
- Bestätigungen über Ihr Vermögen
- den Zulassungs·schein für Ihr Auto
Sie kommen aus einem anderen Land der Europäischen Union?
Dann brauchen wir für den Antrag auf Mindest·sicherung Ihre Anmelde·bescheinigung.
Das Service-Center
und das Büro für Mindest·sicherung
Sie erreichen das Büro für Mindest·sicherung unter der Telefon·nummer:
0 512 53 60 81 81
Die weiteren Berater im Service-Center erreichen Sie unter:
0 512 53 60 84 10
Manchmal gibt es schwierige Fragen zur Mindest·sicherung.
Oder Sie brauchen bei Ihrem ersten Antrag vielleicht etwas mehr Unterstützung.
Dafür gibt es im Service-Center einen eigenen Bereich.
Dieser Bereich heißt Back-office.
Hier helfen Ihnen eigene Berater weiter.
Sie erreichen Sie unter: 0 512 53 60 81 81