Mit Auszahlung einer Mietzinsbeihilfe unterstützt die Stadt Innsbruck ihre Bürger.

Mietzins·beihilfe

Was bedeutet Mietzins·beihilfe?

Manche Menschen können sich die Miete für ihre Wohnung nur schwer leisten.
Diese Menschen bekommen von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol
eine Unterstützung für ihre Miete.
Diese Unterstützung ist ein bestimmter Geldbetrag.
Diesen Geldbetrag nennt man Mietzins·beihilfe. 

 

Wo können Sie sich
über die Mietzins·beihilfe informieren?

Die Stadt hat ein eigenes Büro für alle Fragen rund um die Mietzins·beihilfe.
Das Büro für Mietzins·beihilfe finden Sie hier:

Außenansicht Stadtmagistrat InnsbruckStadtmagistrat Innsbruck
Büro für Mietzins·beihilfe Rathausgalerien im 2. Stock
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Wann hat das Büro für Mietzins·beihilfe
für Sie geöffnet?

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr.

Sie können in dieser Zeit nicht kommen?
Dann vereinbaren Sie bitte einfach einen eigenen Termin.
Dazu können Sie in unserem Büro anrufen unter der Telefon·nummer:

0 512 53 60 80 20

Wichtig!

Vor dem Büro für Mietzins·beihilfe gibt es
einen Automaten für die Nummern·ausgabe.
Der Automat gibt diese Nummernzettel nur bis 11 Uhr 30 aus!

 

Wie können Sie die Mietzins·beihilfe beantragen?

Sie wollen einen Antrag auf Mietzins·beihilfe stellen?

Dann kommen Sie ins Büro für Mietzins·beihilfe und bringen diese Formulare ausgefüllt mit:

 

Sie beantragen die Mietzins·beihilfe zum ersten Mal?

Dann benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Ihren Mietvertrag
  • Ihren Meldezettel
    Sie müssen Ihren Haupt·wohnsitz in Innsbruck haben.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck.

 

Die folgenden Unterlagen müssen Sie für jeden Antrag für Mietzins·beihilfe mitbringen:

  • einen Nachweis über Ihre Zahlungen von Miete und Betriebskosten
    Zum Beispiel ein Kontoauszug von Ihrem Bank·konto.
    Auf diesem Kontoauszug steht:
    So viel bezahlen Sie jeden Monat für Miete und Betriebskosten.
  • einen Nachweis über Ihr Einkommen
    Das kann zum Beispiel Ihr Jahres·lohnzettel von Ihrer Arbeit sein.
    Manche Menschen beziehen ihr Einkommen aber von anderen Stellen.
    Zum Beispiel über das AMS.
    Dann brauchen wir eine der folgenden Bestätigungen von Ihnen:
    • Sozialhilfe
    • Kinderbetreuungs·geld und Karenz
    • Arbeitslosen·geld
    • Taggeld von der Kranken·versicherung
    • Notstandshilfe
    • Pensions·vorschuss
  • nach einer Scheidung benötigen wir außerdem:
    • das Scheidungsurteil
    • Unterhalt für Kinder
    • Laufende Alimente für Kinder
    Diese Zahlungen bestätigen Sie am besten mit:
  • für Kinder ab dem 15. Geburtstag:
    eine Bestätigung über den Schulbesuch
  • für Hausfrauen: einen Versicherungs·daten·auszug
    Diesen Versicherungs·daten·auszug erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • für Lehrlinge: den Lehrvertrag und einen aktuellen Lohnzettel

Wichtig!

Bitte bringen Sie alle Bestätigungen und Bescheide als Kopie mit.
Die Originale bleiben bei Ihnen.

 

Sie haben noch weitere Fragen
zur Mietzins·beihilfe?

Hier haben wir die Antworten auf die häufigste Fragen für Sie zusammengefasst.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Maria-Theresien-Straße 18
2. Stock
Tel: +43 512 53 60 80 20
E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Gerne können Sie vorbeikommen:
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr
Di+Do 14.00-16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gerne können Sie auch anrufen:
Mo-Fr 8.00-10.00 Uhr