Hier finden Sie die häufigtsen Fragen zum Thema Mietzinsbeihilfe

Häufige Fragen zur Mietzins·beihilfe

Wann kann ich eine Mietzins·beihilfe erhalten?

Für die Mietzins·beihilfe müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Miet·wohnung muss eine frei·finanzierte Wohnung sein.
    Das bedeutet:
    Für den Bau mancher Wohnungen und Häuser bekommt man Geld vom Land Tirol.
    Dieses Geld nennt man Wohnbau·förderung.
    Für eine frei·finanzierte Wohnung gibt es keine Wohnbau·förderung vom Land Tirol.
    Das heißt: Ihr Vermieter hat die Wohnung oder das Haus vollständig selbst bezahlt.

    Sie haben eine wohnbau·geförderte Wohnung gemietet?
    Auch dann können Sie um Unterstützung ansuchen.
    Sie können einen Antrag auf Wohn·beihilfe stellen.
    Diesen Antrag reichen Sie dann beim Amt der Tiroler Landes·regierung ein.
    Das Amt der Tiroler Landes·regierung finden Sie hier:

    Außenansicht Landhaus1 in InnsbruckAmt der Tiroler Landes·regierung
    Abteilung Wohnbau·förderung
    Landhaus 1 im 4. Stock
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
  • Sie müssen einen Mietvertrag für diese Wohnung haben.
    Wichtig!
    Sie müssen die ganze Wohnung gemietet haben.
    Nicht nur ein einzelnes Zimmer.
  • Die gemietete Wohnung muss Ihr Haupt·wohnsitz sein.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in dieser Wohnung.
    Und: Sie sind in dieser Wohnung gemeldet.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

 

Gibt es Wartefristen für die Mietzins·beihilfe?

Sie müssen bereits seit 2 Jahren in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.
Das gilt für:

Für alle anderen gilt:
Sie müssen bereits seit 5 Jahren Ihren Haupt·wohnsitz in Tirol haben.
Und: Sie müssen die letzten 2 Jahre in Innsbruck Ihren Hauptwohnsitz haben.

Erst dann können Sie Mietzins·beihilfe beantragen.

 

Welche Unterlagen muss ich
für einen Antrag mitbringen?

Sie wollen einen Antrag auf Mietzins·beihilfe stellen?

Dann kommen Sie ins Büro für Mietzins- und Annuitätenbeihilfe und bringen diese Formulare ausgefüllt mit:

 

Sie beantragen die Mietzins·beihilfe zum ersten Mal?

Dann benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Ihren Mietvertrag
    Achtung: Das Finanzamt muss diesen Mietvertrag bestätigt haben.
  • Ihren Meldezettel
    Sie müssen Ihren Haupt·wohnsitz in Innsbruck haben.

 

Die folgenden Unterlagen müssen Sie
für jeden Antrag für Mietzins·beihilfe mitbringen:

  • einen Nachweis über Ihre Zahlungen von Miete und Betriebskosten
    Zum Beispiel ein Kontoauszug von Ihrem Bank·konto.
    Auf diesem Kontoauszug steht:
    So viel bezahlen Sie jeden Monat für Miete und Betriebskosten.
  • einen Nachweis über Ihr Einkommen
    Das kann zum Beispiel Ihr Jahres·lohnzettel von Ihrer Arbeit sein.
    Manche Menschen beziehen ihr Einkommen aber von anderen Stellen.
    Zum Beispiel über das AMS.
    Dann brauchen wir eine der folgenden Bestätigungen von Ihnen:
    • Sozialhilfe
    • Kinderbetreuungs·geld und Karenz
    • Arbeitslosen·geld
    • Tag·geld von der Kranken·versicherung
    • Notstandshilfe
    • Pensions·vorschuss
  • nach einer Scheidung benötigen wir außerdem:
    • das Scheidungs·urteil
    • Unterhalt für Kinder
    • Laufende Alimente für Kinder
    Diese Zahlungen bestätigen Sie am besten mit:
  • für Kinder ab dem 15. Geburtstag:
    eine Bestätigung über den Schulbesuch
  • für Hausfrauen: einen Versicherungs·daten·auszug
    Diesen Versicherungs·daten·auszug erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • für Lehrlinge: den Lehrvertrag und einen aktuellen Lohnzettel

Wichtig!

Bitte bringen Sie alle Bestätigungen und Bescheide als Kopie mit.
Die Originale bleiben bei Ihnen.

 

Wann erhalten Sie die Mietzins·beihilfe?

Haben Sie die Mietzins·beihilfe in den ersten 3 Werktagen vom Monat beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe bereits für diesen Monat aus.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe erst danach beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe erst im nächsten Monat aus.

Die Mietzins·beihilfe wird immer erst am Ende vom Monat ausgezahlt.
Durch Feiertage und Wochenenden kann sich die Auszahlung manchmal verzögern.

 

Wie werde ich über meinen Anspruch auf Mietzins·beihilfe informiert?

Sie erhalten einen Bescheid vom Amt der Tiroler Landes·regierung.
Sie bekommen diesen Bescheid im Monat von der ersten Auszahlung.
In diesem Bescheid steht:

  • Wie viel Geld bekommen Sie.
  • Wie lange bekommen Sie die Mietzins·beihilfe.

Wichtig!

Bitte achten Sie auf folgendes:
Auf Ihrem Postkasten muss Ihr Name gut zu lesen sein.
So erhalten Sie den Brief am sichersten.

 

Wie lange bekomme ich die Mietzins·beihilfe?

Sie erhalten die Mietzins·beihilfe immer für 1 Jahr.
Dann müssen Sie wieder einen Antrag stellen.
Diesen Antrag nennt man Folgeantrag.

Ist Ihr alter Antrag ausgelaufen?
Dann stellen Sie den Folgeantrag bitte innerhalb von 3 Monaten.
Das Land Tirol zahlt die Mietzins·beihilfe dann nachträglich aus.
Sie haben diese Frist verpasst?
Dann erhalten Sie für die vergangenen Monate keine Mietzins·beihilfe.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe mit einem Folgeantrag
in den ersten 3 Werktagen vom Monat beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe bereits für diesen Monat aus.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe erst danach beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe erst im nächsten Monat aus.

 

Berechnet sich die Mietzins·beihilfe nur nach meinem Einkommen?

Bei Pensionisten errechnet sich die Mietzins·beihilfe nach der Höhe ihrer Pension.
Sonst berechnet man die Mietzins·beihilfe nach der Höhe vom Einkommen.
Das Einkommen weisen Sie zum Beispiel mit Ihrem Jahres·lohnzettel nach.

Sie können kein Einkommen nachweisen?
Dann berechnet man die Mietzins·beihilfe aus Mindest·sicherung und Ihren Kosten für die Miete.

 

Wann muss ich Änderungen melden?

Änderungen über Familie und Einkommen müssen Sie sofort melden.
Änderungen sind zum Beispiel:

  • Ihr Familienstand hat sich geändert.
    Zum Beispiel durch eine Scheidung.
  • Oder Ihr Einkommen hat sich verändert.
    Zum Beispiel:
    Sie haben Ihre Arbeit verloren und bekommen nun Arbeitslosen·geld.

Wichtig!

Verschweigen Sie diese Änderungen bitte nicht!
Denn das kann Ihnen Probleme bereiten:
Zum Beispiel stellt das Land dann die Zahlung der Mietzins·beihilfe ein.
Oder Sie müssen sogar eine Strafe bezahlen.

Ihre Miete hat sich verändert und Sie müssen jetzt etwas mehr bezahlen?
Auf diese Änderung können wir erst bei Ihrem nächsten Antrag eingehen.

 

Ihre Frage zur Mietzins·beihilfe war nicht dabei?

Dann rufen Sie uns einfach an unter der Telefon·nummer:

0 512 53 60 8020

Zu diesen Zeiten sind wir telefonisch für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 10 Uhr.
Montag und Mittwoch von 13 Uhr 30 bis 16 Uhr.

In diesen Zeiten kommen bei uns im Büro auch viele Menschen
mit ihren Anträgen oder Fragen vorbei.
Deshalb können wir nicht immer gleich ans Telefon gehen.
Daher müssen Sie vielleicht öfter anrufen.

Oder Sie kommen einfach vorbei!
Das Büro für Mietzins- und Annuitätenbeihilfe finden Sie hier:

Außenansicht Stadtmagistrat InnsbruckStadtmagistrat Innsbruck
Rathausgalerien im 2. Stock
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Unser Büro hat für Sie geöffnet:

Montag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr.
Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr.

Dieser Inhalt ist in
Leichter Sprache.

 

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Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Maria-Theresien-Straße 18
2. Stock
Tel: +43 512 53 60 80 20
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Öffnungszeiten:
Gerne können Sie vorbeikommen:
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr
Di+Do 14.00-16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gerne können Sie auch anrufen:
Mo-Fr 8.00-10.00 Uhr